Kostenersatz IAKW-Internationales Amtssitz und Konferenzzentrum Wien
Finanzierung des Amtssitz- und Konferenzzentrums Wien für Asbestsanierung, Außenumbau und Verkehrssicherheit. Gültig seit 27.04.1972 und läuft unbegrenzt fortlaufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung des Amtssitz- und Konferenzzentrums Wien (ÖKZ – Österreichisches Konferenzzentrum Wien und ACV – Austria Center Vienna) zur Kostenersatzzahlung in den Bereichen Asbestsanierung, Außenumbau (geplantes Gesamtvolumen 32 Mio. €) und Verkehrssicherheit (geplantes Gesamtvolumen 20 Mio. €).
Förderfähige Ausgaben
- Asbestsanierung
- Außenumbau
- Verkehrssicherheitsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kosten müssen gemäß IAKW-Finanzierungsgesetz nicht durch eigene Einnahmen gedeckt sein
Beschreibung
Das Programm „Kostenersatz IAKW – Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien“ unterstützt Betreiber:innen des Österreichischen Konferenzzentrums Wien (ÖKZ) und des Austria Center Vienna (ACV) dabei, die bauliche Substanz und die Funktionalität der Anlagen langfristig zu sichern. Seit In-Kraft-Treten des IAKW-Finanzierungsgesetzes im April 1972 besteht eine unbegrenzte Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und Unternehmen mit Sitz in Wien, sofern die anfallenden Kosten nicht aus eigenen Einnahmen gedeckt werden können. Das Bundesministerium für Finanzen sowie die Stadt Wien tragen gemeinsam zur Realisierung bei und gewährleisten eine verlässliche Finanzierung auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen.
Im Fokus stehen drei zentrale Förderbereiche: Die schadstoffgerechte Asbestsanierung, der umfassende Außenumbau mit einem geplanten Gesamtvolumen von 32 Mio. € sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Ausmaß von 20 Mio. €. Als direkte Zuschüsse ausgelegt, erstattet das Programm gemäß § 2 IAKW-Finanzierungsgesetz Aufwendungen für Bau- und Infrastrukturanpassungen sowie Sicherheitsvorkehrungen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und unterliegt keinen Fristen. Auf diese Weise leistet das Förderinstrument einen wesentlichen Beitrag zur Werterhaltung und Weiterentwicklung der beteiligungsrelevanten Konferenzstandorte in der Bundeshauptstadt.
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