Zuschuss

Kostenlose oder kostengünstige Impfaktionen im Bundesland Salzburg

Im Auftrag der Salzburger Landesregierung führt die Abteilung 9/02 kostenlose oder kostengünstige Impfaktionen für Salzburger:innen durch. Kosten für Impfstoffe, Impfhonorare und Distributionskosten werden je nach Aktion ganz oder teilweise übernommen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.07.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Impfaktionen für die Salzburger Bevölkerung bei aktuellen Anlassfällen oder saisonalen Krankheitsausbrüchen. Übernahme von Kosten für Impfstoffe, Impfhonorare und Distributionskosten, um eine breite Durchimpfung zu erreichen und den Gesundheitsschutz zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Impfstoffe
  • Impfhonorare
  • Distributionskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Teilnahmeberechtigter Personenkreis entsprechend der Impfaktion

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Impfpass

Beschreibung

Im Bundesland Salzburg werden fortlaufend kostenlose oder kostengünstige Impfaktionen angeboten, um den Gesundheitsschutz für alle Salzburger:innen nachhaltig zu stärken. Im Auftrag der Salzburger Landesregierung und in enger Abstimmung mit der Landesamtsdirektion Gesundheit und Sport (Referat 9/02) werden bei aktuellen Anlassfällen oder saisonalen Krankheitsausbrüchen die Kosten für Impfstoffe, Impfhonorare und Distributionsaufwendungen ganz oder teilweise übernommen. Die Förderung zielt darauf ab, eine breite Durchimpfung innerhalb der Themenfelder Gesundheit sowie Arbeit & Soziales zu erreichen und so das kollektive Risiko von Erkrankungen zu minimieren.

Gefördert werden alle privat wohnhaften Personen im Bundesland Salzburg, die zum jeweiligen Impfprogramm zugelassen sind. Als Voraussetzungen gelten der Nachweis des Salzburger Wohnsitzes sowie die Teilnahmeberechtigung im Rahmen der konkreten Impfaktion. Zur Antragstellung ist der Impfausweis (Impfpass) vorzulegen, in dem bereits erfolgte Impfungen nach WHO-Standards dokumentiert sind. Da die Impfaktionen über das gesamte Jahr verteilt stattfinden, bestehen keine festen Fristen; die Inanspruchnahme kann jeweils im festgelegten Aktionszeitraum erfolgen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und deckt die förderfähigen Ausgaben – Impfstoffkosten, Impfärzt:innen-Honorare und Distributionskosten – ab, um eine hohe Impfquote und damit einen effektiven Schutz der Salzburger Bevölkerung zu gewährleisten.

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