Kostentragung Heilbehandlung - teilstationären und stationären Einrichtungen, Niederösterreich
Kostenübernahme für Heilbehandlung und Betreuung in teilstationären und stationären Einrichtungen in Niederösterreich. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Erbringung von Hilfe durch Heilbehandlung inklusive Unterbringung und Betreuung in teilstationären und stationären Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, z. B. Therapiestätten für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Bewegungsstörung oder Einrichtungen für suchtkranke Personen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zur Personengruppe der behinderten Menschen im Sinne des § 24 NÖ-SHG
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz oder Aufenthalt in Niederösterreich
- Einreichung eines Antrags
- Kein Anspruch auf gleiche oder ähnliche Leistungen aufgrund anderer gesetzlicher, statutarischer oder vertraglicher Regelungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
Beschreibung
Die Förderung unterstützt die vollständige Kostentragung für Heilbehandlungen einschließlich Unterbringung und Betreuung in teilstationären sowie stationären Einrichtungen in Niederösterreich. Insbesondere werden Therapie- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit cerebralen Bewegungsstörungen oder Einrichtungen für suchtkranke Menschen gefördert. Die finanzielle Leistung wird direkt an die jeweiligen Träger ausgezahlt und kann fortlaufend beantragt werden. Damit wird Betroffenen der Zugang zu spezialisierten Angeboten erleichtert und die Weiterführung notwendiger Behandlungen unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Absicherungen sichergestellt.
Zielgruppe sind Personen mit Behinderung im Sinne des § 24 NÖ-SHG, darunter vor allem Minderjährige mit cerebralem Befund sowie suchtkranke Menschen, die einen teilstationären oder stationären Betreuungsbedarf haben. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder vergleichbarem Status, sofern der Hauptwohnsitz oder ein dauerhafter Aufenthalt in Niederösterreich besteht. Ein Anspruch entfällt, wenn bereits gleiche oder ähnliche Leistungen aus anderen gesetzlichen, statutarischen oder vertraglichen Regelungen gewährt werden. Die Beantragung erfolgt durch Einreichen eines Antrags bei der zuständigen Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde oder direkt beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Finanzen, F1. Durch die Kombinationsmöglichkeit von therapeutischer Hilfe und Unterbringung fördert das Programm eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung und richtet sich an alle Betroffenen, die auf spezialisierte Unterstützungsangebote angewiesen sind.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.