Zuschuss

Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime

Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland: stationäre Unterbringung, Versorgung, aktivierende Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Personen, die nicht mehr zuhause versorgt werden können.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.03.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Förderquote: 100 % der Restkosten

Förderziel

Kostenübernahme für Unterbringung, Versorgung, aktivierende Betreuung und Pflege überwiegend betagter bzw. pflegebedürftiger Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, selbständig einen eigenen Haushalt zu führen und deren notwendige Hilfe im familiären, teilstationären oder ambulanten Bereich nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungskosten
  • Pflege- und Betreuungsleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Pflegegeld Stufe 4 oder höher
  • Eigenmittel (80 % der Pension zuzüglich Pflegegeld) decken Heimkosten nicht
  • Antrag auf Sozialhilfe bei zuständiger Bezirksverwaltungsbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Sozialhilfe
  2. Pflegegeldbescheid
  3. Pensionsnachweis
  4. Vermögensnachweis

Beschreibung

Kostenübernahme für Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland stellt eine unbefristete Zuschussmöglichkeit dar, die landesweit stationäre Unterbringung, umfassende Versorgung, aktivierende Betreuung sowie Pflege pflegebedürftiger Personen ermöglicht. Ziel der Maßnahme ist es, überwiegend betagten Bürger:innen, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen nicht mehr selbstständig in häuslicher Umgebung versorgt werden können, den Zugang zu geeigneten Einrichtungen zu sichern. Gefördert werden dabei sämtliche Restkosten – von den Unterkunftskosten bis hin zu sämtlichen Pflege- und Betreuungsleistungen – in Höhe von 100 % des nach Abzug der Eigenmittel anfallenden Betrags.

Interessant ist dieses Angebot für Personen, die Pflegegeld der Stufe 4 oder höher beziehen und deren monatliche Eigenmittel – bestehend aus Pension und Pflegegeld sowie vorhandenem Vermögen – nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken. Als Eigenleistung gelten 80 % der Pension (ausgenommen 13. und 14. Zahlung) zuzüglich des Pflegegeldes. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragstellung auf Sozialhilfe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde im Burgenland. Folgende Unterlagen bilden die Grundlage für die Bewilligung: Antrag auf Sozialhilfe, aktueller Pflegegeldbescheid, Pensionsnachweis und Vermögensnachweis. Da die Fördermöglichkeit fortlaufend gilt, können berechtigte Einrichtungen und Organisationen Anträge jederzeit einreichen und so eine finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen sicherstellen.

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