Kreatives Europa
Kreatives Europa ist das zentrale EU-Kulturförderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor sowie die audiovisuellen Branchen mit drei Teilprogrammen (KULTUR, MEDIA und Cross-Sector).
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Förderkriterien
Förderziel
Kreatives Europa unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen und innovative Projekte im europäischen Kultur- und Kreativsektor sowie in den audiovisuellen Branchen. Es fördert die Bewahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzial dieser Sektoren.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person
- Kooperation mit europäischen Partnerorganisationen
- Tätigkeit im Kultur- oder Kreativsektor
Bewertungskriterien
- Europäischer Mehrwert
- Qualität der grenzübergreifenden Kooperation
- Beitrag zur kulturellen Vielfalt
- Innovationspotenzial
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Beschreibung
Kreatives Europa ist das zentrale Kulturförderprogramm der Europäischen Union, das den Kultur- und Kreativsektor sowie die audiovisuellen Branchen in einem gemeinsamen Rahmen stärkt. Das Programm verfolgt zwei Hauptziele: den Erhalt und die Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials dieser Sektoren. In drei Teilprogrammen – KULTUR, MEDIA und Cross-Sector – werden sowohl klassische Kulturkooperationen als auch Film-, Serien- und Gaming-Projekte sowie innovative digitale Vorhaben gefördert. Die kontinuierlich geöffneten Förderaufrufe richten sich an europaweite Partnerschaften, die einen klar erkennbaren europäischen Mehrwert bieten und grenzüberschreitende Austauschformate realisieren. Gefördert werden u. a. Kooperationsprojekte, Netzwerke, Plattformen, Literaturübersetzungen, Content- und Business-Cluster im audiovisuellen Bereich sowie Creative Innovation Labs und journalistische Initiativen.
Juristische Personen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten und ausgewählten Drittstaaten – darunter öffentliche Einrichtungen, Vereine, Stiftungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen – sind antragsberechtigt, sofern sie in Kooperation mit Partner:innen aus weiteren europäischen Ländern agieren. Fördervoraussetzung ist eine Tätigkeit im Kultur- oder Kreativsektor bzw. in der audiovisuellen Industrie. Bei der Bewertung spielen der europäische Mehrwert, die Qualität der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, der Beitrag zur kulturellen Vielfalt, das Innovationspotenzial und die wirtschaftliche Tragfähigkeit eine zentrale Rolle. Kreatives Europa bietet als Zuschussförderung eine ausgezeichnete Gelegenheit, kreative Konzepte auf internationaler Ebene umzusetzen und nachhaltige Netzwerke für Kultur- und Medienprojekte zu etablieren.
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