Zuschuss

Kreativwirtschaft Projekt

Förderung für Produkt- und Dienstleistungsentwicklung in der Kreativwirtschaft in Wien. Anträge möglich vom 01.01.2024 bis 31.12.2026.

Unternehmensfinanzierung Existenzgründung Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Bis zu 200.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 50%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen und Gründer*innen bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen im Bereich Kreativwirtschaft in Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Reisekosten
  • Externe Dienstleistungen (z. B. Beratungen, Marketing, Vertrieb)
  • Investitionen (Anschaffung technischer Anlagen, Maschinen, Software, Lizenzen, Schutzrechte)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten des regulären Betriebs

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betriebsstätte in Wien
  • Tätigkeit in der Kreativwirtschaft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefüllter Förderantrag
  2. Antragsbestätigung
  3. De-minimis-Erklärung
  4. Letztgültiger Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  5. Lebensläufe der Projektleitung

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Vorhabens
  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit
  • Relevanz für die Kreativwirtschaft

Beschreibung

Das Programm Kreativwirtschaft Projekt der Wirtschaftsagentur Wien fördert seit dem 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2026 die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen im Herzen der Wiener Kreativwirtschaft. Zielgruppe sind bestehende kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer:innen, die in Architektur, Design, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Mode, Multimedia & Games, Musikwirtschaft oder Verlagswesen tätig sind und über eine Betriebsstätte in Wien verfügen. Mit einer maximalen Fördersumme von 200.000 € und einer Förderquote von bis zu 50 % werden insbesondere Vorhaben unterstützt, die sich klar vom Alltagsgeschäft abgrenzen und durch hohe Innovationskraft überzeugen. Die Projektdauer beträgt maximal 24 Monate, sodass ausreichend Spielraum für Konzeptentwicklung, Prototyping und Markteintritt bleibt.

Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, externe Dienstleistungen wie Beratungen, Marketing und Vertrieb sowie Investitionen in technische Anlagen, Maschinen, Software, Lizenzen oder Schutzrechte. Nicht förderfähig sind Aufwendungen des regulären Betriebs. Bei der Einreichung kommt eine unabhängige Jury zum Einsatz, die nach Kriterien wie Innovationsgehalt, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Relevanz für die Wiener Kreativwirtschaft entscheidet. Einreichungen sind an den Stichtagen 30. April, 31. August und 31. Dezember 2026 möglich. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, eine Antragsbestätigung, eine De-minimis-Erklärung, der letzte Jahresabschluss oder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Lebensläufe der Projektleitung einzureichen.

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