Kreislaufwirtschaft
Förderung von Investitionen und immateriellen Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft in Wien. Anträge ab 24.02.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch Reduktion des Ressourcenverbrauchs, effizienten Einsatz von Sekundärrohstoffen, zirkuläres Design, Wiederverwendung, Recycling und Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Ausrüstung
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Immaterielle Leistungen (z. B. Studien, Gutachten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kostenüberschreitungen über 10 % der zugesicherten Kosten
- Finanzierungskosten
- Bewirtungskosten
- Grundstückskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung
- Mindestinvestition von 50.000 € (20.000 € für sozialökonomische Betriebe)
- Erforderliche behördliche Genehmigungen
- Standort in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchenformular
- Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenschätzung
- Behördliche Genehmigungen
- Nachweis der fachlichen Befähigung
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Umweltwirkung
- Technische Umsetzbarkeit
- Wirtschaftliche Effizienz
Beschreibung
Die Förderinitiative Kreislaufwirtschaft in Wien unterstützt Unternehmen, Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen bei investiven und immateriellen Maßnahmen, um Ressourceneffizienz zu steigern und Stoffkreisläufe zu schließen. Mit Zuschüssen zwischen 40 % und 60 % werden Investitionen in Anlagen, Ausrüstung sowie Planungs- und Beratungsleistungen gefördert. Ziel ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit durch Reduktion des Primärressourcenverbrauchs, Einsatz schadstoffarmer Sekundärrohstoffe, zirkuläres Design, Wiederverwendung und Recycling. Auch die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle, die gemeinschaftliche Nutzung unterstützen und regionale Wertschöpfung stärken, steht im Fokus. Förderfähige Vorhaben reichen von Pilot- und Demonstrationsanlagen über Sortier- und Aufbereitungstechnik bis hin zu Studien und Gutachten, wobei pro Projekt bis zu 10 Mio. € bereitgestellt werden können.
Anträge können ab dem 24. Februar 2025 kontinuierlich bis zur Ausschöpfung des Budgets eingereicht werden. Voraussetzungen sind eine Mindestinvestition von 50 000 € (20 000 € für sozialökonomische Betriebe), behördliche Genehmigungen und ein Sitz in Wien. Notwendig sind Formular, Projektbeschreibung, detaillierte Kostenschätzung sowie Nachweise zur fachlichen Befähigung. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgehalt und Umweltwirkung, technischer Umsetzbarkeit und wirtschaftlicher Effizienz. Dieses Förderinstrument richtet sich an alle Unternehmensgrößen, insbesondere KMU, und zielt darauf ab, neue Impulse in der urbanen Kreislaufwirtschaft zu setzen und nachhaltige Geschäftsmodelle langfristig zu etablieren.
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