Krisendienst für Familien
Der Krisendienst für Familien in der Steiermark unterstützt Familien in akuten Krisensituationen mit einer ressourcenorientierten, lebenspraktischen Begleitung bis zu 12 Wochen im häuslichen Umfeld. Fortlaufend verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Krisendienst für Familien verfolgt das Ziel, durch einen ganzheitlichen, ressourcenorientierten und lebenspraktischen Hilfeansatz in akuten Krisensituationen Verhaltensänderungen und Kompetenzerweiterungen bei Familienmitgliedern anzustoßen, um ein Verbleiben der Kinder und Jugendlichen im familiären Umfeld zu ermöglichen oder zu stabilisieren. Sekundär soll eine möglichst hohe Akzeptanz aller Beteiligten bei unvermeidlicher Fremdunterbringung erreicht, der persönliche Handlungsspielraum erweitert und der Einsatz von persönlichen Ressourcen gefördert werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
- Aufrechter schriftlicher Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Gültige Betreuungsvereinbarung mit der Einrichtung
- Kind/Jugendliche:r in akuter Problemsituation mit Gefährdung des Kindeswohls
Beschreibung
Der Krisendienst für Familien in der Steiermark richtet sich an bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit einem aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung. Als lebenspraktische, ressourcenorientierte Leistung unterstützt er Familien in akuten Krisensituationen im häuslichen Umfeld für bis zu 12 Wochen. Dabei wird durch einen Zuschuss die kontinuierliche Betreuung gesichert. Anträge sind fortlaufend möglich und ohne feste Fristbindung, wodurch Einrichtungen flexibel auf sich verschärfende Problemsituationen reagieren können. Die Umsetzung erfolgt über einen auf drei Monate angelegten Einsatz, der kurzfristig aktiviert wird, sobald herkömmliche Hilfsstrategien nicht mehr ausreichen und das Wohl der Kinder bzw. Jugendlichen gefährdet ist.
Primäres Ziel dieser Förderung ist es, nachhaltige Verhaltensänderungen und Kompetenzerweiterungen bei allen Familienmitgliedern anzustoßen, um den Verbleib von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld zu ermöglichen oder zu stabilisieren. Als Sekundärziel wird eine hohe Akzeptanz der Hilfsmaßnahme auch bei unvermeidlicher Fremdunterbringung angestrebt. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind eine gültige Betreuungsvereinbarung mit der Einrichtung sowie das Vorliegen einer akuten Problemsituation mit Gefährdung des Kindeswohls. Gleichzeitig fördert der Dienst den Ausbau persönlicher Handlungsspielräume und den gezielten Einsatz vorhandener Ressourcen, um Familien in Krisen zu stärken und langfristig zu stabilisieren.