Kultur macht stark
BMBF-Programm zur Förderung außerschulischer kultureller Bildungsprojekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche (3–18 Jahre) mit jährlich bis zu 50 Mio. € bis Ende 2027. Anträge können laufend bei ausgewählten Förderern gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 außerschulische kulturelle Bildungsangebote, um Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, neue Perspektiven zu eröffnen und ihre Bildungschancen zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Sachausgaben (Mieten, Verpflegung, Verbrauchsmaterial)
- Personal- und Honorarkosten für künstlerische und pädagogische Fachkräfte
- Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
- Ausgaben für Vernetzungsaktivitäten der Bündnispartner
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bereits bestehende Bildungsangebote
- Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als ausgewählter Programmpartner des BMBF (Förderer)
- Ausrichtung der Projekte auf außerschulische kulturelle Bildungsangebote
- Durchführung im Rahmen eines Bündnisses für Bildung
Beschreibung
Seit 2013 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung, um außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren mit erschwertem Bildungszugang bundesweit zu stärken. Bis Ende 2027 stehen jährlich bis zu 50 Mio. € als Zuschuss zur Verfügung, die ausgewählte Programmpartner:innen (Förderer) über lokale Bündnisse vergeben. Anspruchsberechtigt sind anerkannte Interessenverbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung als Förderer im BMBF-Programm sowie die Durchführung kreativer, medialer, musikalischer oder interkultureller Projekte außerhalb des regulären Schulbetriebs. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden.
Gefördert werden sowohl einmalige Workshops und regelmäßige Kurse als auch Ferienfreizeiten in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien, Musik sowie Arbeit & Soziales. Förderfähig sind Sachausgaben (Mieten, Verpflegung, Verbrauchsmaterial), Personal- und Honorarkosten für künstlerische und pädagogische Expert:innen, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche sowie Ausgaben für Vernetzungsaktivitäten der Bündnispartner:innen. Nicht gefördert werden bereits bestehende Bildungsangebote oder solche, die anderweitig öffentlich gefördert werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen aus Risikolagen – zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, geringem Familieneinkommen oder niedrigem Bildungsstand der Eltern – neue Lernperspektiven zu eröffnen und ihre Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig zu fördern. Schulen können sich als Bündnispartner:innen beteiligen, sofern alle Projekte außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren und zu Fördermodalitäten finden Programmpartner:innen im offiziellen Antragssystem des Programms.