Zuschuss

Kulturelle Jugendförderung, Gedenkstättenfahrten

Förderung von Jugendkunstschulen, Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, Maßnahmen zur Drogenbekämpfung und internationalen Jugendbegegnungen in Baden-Württemberg.

Bildung Kinder und Jugendliche Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Gefördert werden Jugendkunstschulen, Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, Maßnahmen und Seminare über Drogenbekämpfung sowie internationale Jugendbegegnungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 75 SGB VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 JBG
  • Status öffentlich-rechtliche Körperschaft oder sonstiger Träger nach Haushaltplan Baden-Württemberg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formulare zum Landesjugendplan
  2. Richtlinien zum Jugendbildungsgesetz
  3. Arbeitshilfen zum Landesjugendplan

Beschreibung

Kulturelle Jugendförderung, Gedenkstättenfahrten unterstützt gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Baden-Württemberg bei der Durchführung vielfältiger außerschulischer Bildungsangebote. Gefördert werden speziell Jugendkunstschulen, Studienfahrten zu Gedenkstätten des nationalsozialistischen Unrechts, Seminare und Maßnahmen zur Drogenprävention sowie internationale Jugendbegegnungen. Damit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Bildung und zur historischen Sensibilisierung junger Menschen. Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss im Rahmen des Landesjugendplans (LJP) und nach den Regelungen des Jugendbildungsgesetzes (JBG), um niedrigschwellige Zugänge für alle Träger:innen zu gewährleisten. Durch die kontinuierliche Antragsannahme entstehen flexible Planungsspielräume für Projektzeitpunkte und inhaltliche Schwerpunkte.

Antragsberechtigt sind Träger:innen der außerschulischen Jugendarbeit nach § 75 SGB VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 JBG sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und sonstige Träger gemäß Staatshaushaltsplan Baden-Württemberg. Für die Antragstellung werden die Formulare und Arbeitshilfen zum Landesjugendplan sowie die Richtlinien zum Jugendbildungsgesetz benötigt. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; eine festgelegte Frist besteht nicht. Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg berät bei Fragen zu Fördervoraussetzungen und Antragsformalitäten. Ziel ist es, langfristig kulturelle und soziale Bildungsprojekte zu stärken, die historisches Bewusstsein fördern, Prävention gegen Drogenmissbrauch leisten und internationalen Austausch ermöglichen.

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