Kulturförderung Berlin
Das Land Berlin vergibt Zuschüsse und Stipendien für nicht-kommerzielle Kunst- und Kulturprojekte in Berlin. Antragsunterlagen und Fristen sind im Online-Antragscenter abrufbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von künstlerischen Projekten und Stipendien für nicht-kommerzielle Sparten des Kulturschaffens in Berlin, um qualitativ herausragende Vorhaben aller künstlerischen Disziplinen sowie interdisziplinäre Projekte und kulturelle Bildungsangebote zu unterstützen und Berlin als lebendigen Kulturstandort zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Raummieten
- Reise- und Transportkosten
- Honorare
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz und Tätigkeit in Berlin
- Nicht an Universität oder Hochschule immatrikuliert
- Projekt muss künstlerisch und konzeptionell überzeugen und gesellschaftliche Relevanz besitzen
- Keine gewinnorientierten und kommerziell realisierbaren Vorhaben
- Keine bereits laufenden Veranstaltungsreihen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kopie des Personalausweises oder Meldebestätigung
Bewertungskriterien
- Künstlerische Qualität und Konzeption
- Bedeutung für gesellschaftlichen Diskurs
- Qualität und Innovation
Beschreibung
Kulturförderung Berlin eröffnet in der Hauptstadt lebenden und arbeitenden Künstler:innen, nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen sowie Institutionen die Möglichkeit, nicht-kommerzielle Kunst- und Kulturvorhaben in allen Sparten umzusetzen. Mit einem Fördervolumen von jährlich bis zu 15 Millionen Euro unterstützt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa herausragende Einzelprojekte, interdisziplinäre Initiativen und kulturelle Bildungsangebote. Finanziert werden unter anderem Raummieten, Reise- und Transportkosten, Honorare sowie Sachkosten. Ziel ist es, künstlerische Qualität und Innovation zu fördern, Impulse für gesellschaftliche Diskurse zu setzen und Berlin als lebendigen Kulturstandort mit nationaler und internationaler Ausstrahlung zu stärken. Antragstellende finden alle relevanten Unterlagen und Fristen im Online-Antragscenter der Kulturverwaltung.
Voraussetzung für eine Förderung sind der Wohnsitz und die künstlerische Tätigkeit in Berlin sowie der Nachweis, dass keine Immatrikulation an einer Hochschule besteht. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die konzeptionell überzeugen, keine Gewinnabsicht verfolgen und keine bereits laufenden Veranstaltungsreihen fortführen. Die unabhängige Jury bewertet Anträge anhand künstlerischer Qualität, gesellschaftlicher Relevanz und innovativer Ansätze. Zur Antragstellung sind eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebestätigung einzureichen. Förderentscheidungen werden auf Basis der Juryempfehlungen im gemeinsamen Ausschuss von Bund und Land Berlin getroffen. Durch diese transparente Förderpraxis wird kulturelle Teilhabe ermöglicht und chancengleicher Zugang unabhängig von Herkunft oder Geschlecht gewährleistet.