Kulturförderung der Kulturstiftung Altes Land
Die Kulturstiftung Altes Land fördert Projekte im Alten Land (einschließlich der Hamburger Gebiete in der Zweiten und Dritten Meile). Förderanträge sind formlos mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, die den Bürgerinnen und Bürgern im Alten Land zugutekommen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen Bezug auf das Alte Land haben
- Projekte dürfen nicht bereits begonnen oder beendet sein
- Keine kommerziell orientierten Maßnahmen
- Durchführung und Gesamtfinanzierung müssen gesichert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Kulturförderung der Kulturstiftung Altes Land unterstützt vielfältige gemeinwohlorientierte Initiativen, die das kulturelle Erbe, die Umwelt und die örtliche Infrastruktur im Alten Land (einschließlich der Hamburger Gebiete in der Zweiten und Dritten Meile) bereichern. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie Bildungseinrichtungen aus der Region können für Vorhaben in den Bereichen Kultur, Umwelt-/Naturschutz, Bauten- und Denkmalschutz, Kultur & Medien, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Infrastruktur & Städtebau einen Zuschuss beantragen. Projekte sollen einen eindeutigen Bezug zum Alten Land aufweisen und den Bürger:innen vor Ort unmittelbar zugutekommen, indem sie historische Forschung, Heimatpflege, Pflege der niederdeutschen Sprache, Volks- und Brauchtum sowie natur- oder denkmalpflegerische Maßnahmen fördern.
Die Einreichung erfolgt fortlaufend und formlos: Eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sind beizufügen. Dieser Finanzierungsplan muss neben der erforderlichen Eigenbeteiligung auch weitere angefragte Fördermittel ausweisen und sicherstellen, dass die Durchführung sowie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sind. Fördervoraussetzung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen oder abgeschlossen wurde und keine kommerzielle Ausrichtung verfolgt. Ein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht nicht, was die Stiftung jedoch nicht von ihrem Engagement abhält: Durch die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen trägt sie maßgeblich dazu bei, kulturelle und denkmalpflegerische Projekte sowie innovative Klimaschutz- und Infrastrukturmaßnahmen im Alten Land zu realisieren.
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