Zuschuss

Kulturfonds Kulturelle Bildung

Bayerische Förderung für partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Anträge sind bis zum 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres einzureichen.

Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 50.000 € pro Projekt und Jahr
Förderquote: 60% - 80%
Projektdauer: 24 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von partizipativen Bildungsprojekten mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt, in denen Laien ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten und ihre kreativen Kompetenzen einbringen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektgebundene Personalausgaben
  • Honorare für Workshopleitungen
  • Verbrauchsmaterialien
  • Miet- und Werkvertragspauschalen für Räume und Technik
  • Reise- und Übernachtungskosten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Laufende Personal- und Verwaltungskosten
  • Bewirtungskosten (Ausnahme: internationaler Austausch mit Verpflegung durch Teilnehmer)
  • Geschenke und Werbeartikel
  • Investive Ausgaben (z.B. Fahrzeug- oder Immobilienkäufe)
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt darf noch nicht begonnen sein
  • Teilnehmende müssen Laien sein und aktiv eigenes Konzept einbringen
  • Antragsteller müssen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Bayern und ohne Gewinnerzielungsabsicht sein
  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 5.000 € (Ausnahme Raum besonderer Handlungsbedarf)
  • Bei Schulprojekten außerhalb des Unterrichts: Einbindung von mindestens drei Schulen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
  2. Detaillierte Projektbeschreibung mit Zeitplan
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  5. Erklärung zur Übernahme von Bild- und Textmaterial

Beschreibung

Der Kulturfonds Kulturelle Bildung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus fördert partizipative, künstlerisch-kulturelle Bildungsprojekte in ganz Bayern mit einem besonderen Schwerpunkt auf Regionen mit Handlungsbedarf. Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen können für Vorhaben mit einem Mindestbudget von 5.000 € (Ausnahme: Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf) jährliche Zuschüsse von bis zu 50.000 € erhalten. Im Zentrum stehen Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien als aktive Gestalter:innen, die ihre kreativen Kompetenzen in Bereichen wie Kunst, Musik, Theater, Mediengestaltung oder digitaler Anwendung entfalten. Die Förderung erfolgt anteilig mit 60 % der förderfähigen Ausgaben, im internationalen Ideenaustausch oder in förderbedürftigen Regionen bis zu 80 %. Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten sind nachzuweisen; Ehrenamtsleistungen und zweckgebundene Spenden können angerechnet werden.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die noch nicht begonnen sind und inhaltlich neuartig sowie überregional oder überörtlich ausgerichtet sind. Schulische Maßnahmen müssen außerhalb des regulären Unterrichts und mit mindestens drei Schulen umgesetzt werden. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen projektgebundene Personalkosten, Honorare für Workshopleitungen, Miet- und Werkvertragspauschalen für Räume und Technik, Verbrauchsmaterial, Reise- und Übernachtungskosten, Dokumentation sowie Organisationskosten bis 10 %. Nicht berücksichtigungsfähig sind laufende Betriebskosten, Bewirtung, Geschenke, Investitionen und Publikationen (außer projektbezogene Werbematerialien). Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO mit detaillierter Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zum 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

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