Kulturinitiativen und -zentren, Jahres- und Projektförderungen
Förderung für spartenübergreifende Kulturinitiativen und -zentren in Kärnten. Gefördert werden Jahresaktivitäten, Einzelprojekte, Festivals, Vermittlungsvorhaben und Kulturaustausch. Anträge online über das Formular KU2 unter https://portal.ktn.gv.at bis zu den jeweiligen Fristen möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kulturinitiativen und -zentren (juristische Personen), die spartenübergreifend tätig sind, zur Unterstützung von Jahresprogrammen, Einzelprojekten, Festivals, Vermittlungsvorhaben und internationalem Kulturaustausch in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Jahresaktivitäten
- Einzelprojekte
- Festivals
- Vermittlungsvorhaben
- Kulturaustausch
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der in den §§3-5 K-KFördG definierten Bestimmungen
- Erfüllung der Kulturförderungsrichtlinien des Landes Kärnten
- Kärnten-Bezug des Vorhabens
- Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes/digital signiertes Antragsformular inkl. aller Anlagen
- Beachtung der Einreichfristen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes/digital signiertes Antragsformular inkl. aller Anlagen
Bewertungskriterien
- Qualifikation der antragstellenden Organisation
- künstlerische Authentizität und Innovationsgehalt
- Plausibilität und Wirtschaftlichkeit des Kostenplans
- Relevanz und Nutzen für das Kulturleben in Kärnten
Beschreibung
Die Jahres- und Projektförderung „Kulturinitiativen und -zentren“ richtet sich an juristische Personen, die in Kärnten spartenübergreifend aktiv sind und zur Stärkung des regionalen Kulturlebens beitragen. Gefördert werden Jahresprogramme ebenso wie Einzelprojekte, Festivals, Vermittlungsvorhaben und internationale Kulturaustauschprojekte. Sowohl Einrichtungen mit eigener Spielstätte als auch ortsungebundene Initiativen – ganzjährig oder saisonal tätig – können Zuschüsse für Personal-, Sach- und Betriebskosten beantragen. Maßgeblich ist der Kärnten-Bezug des Vorhabens, der durch künstlerische Authentizität, Innovationsgehalt und gesellschaftspolitische Relevanz überzeugend darzulegen ist. Die Beantragung erfolgt online über das Formular KU2 der Landesverwaltung und erfordert die Einhaltung der Fristen sowie die digitale Signatur. Voraussetzung ist die Erfüllung der Kulturförderungsrichtlinien und die rechtzeitige Einreichung vor Projektbeginn.
Bei der Auswahl spielen Qualifikation, künstlerische Qualität, wirtschaftliche Plausibilität und Nutzen für die kulturelle Vielfalt im Land eine zentrale Rolle. Förderentscheidungen trifft das Kulturreferat der Kärntner Landesregierung auf Basis fachlicher Gutachten. Bewilligte Förderungen sind zweckgebunden einzusetzen und mit Originalbelegen nachzuweisen. Ein schriftlicher Tätigkeitsbericht dokumentiert Umsetzung, Besucherzahlen und Wirkung des Projekts. Geförderte Vorhaben honorieren das Logo „Land Kärnten Kultur“ und werden in der Veranstaltungsdatenbank veröffentlicht. Jahresförderungen sind bis 31. Oktober (außer Museen: 15. Oktober) zu beantragen; projektbezogene Fristen finden sich auf der Website des Amts der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 – Kunst und Kultur. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur interdisziplinären Zusammenarbeit, Sprachvielfalt und Nachwuchsförderung in Kärnten. Weitere Details zum Antragsverfahren und alle Formulare stehen unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU2 zur Verfügung.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.