Kulturservice für Schulen KS:COB
Der Landkreis Coburg fördert seit 2012 kulturelle Bildungsveranstaltungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen mit direkten Zuschüssen. Anträge sind jederzeit vor Durchführung der Maßnahme möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen durch finanzielle Zuschüsse für externe Kulturangebote in Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Coburg.
Förderfähige Ausgaben
- Eintritts- bzw. Programmkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Fahrtkosten
- Materialbeschaffung
- Veranstaltungen der Ferienbetreuung
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz der Schule oder Kindertageseinrichtung im Landkreis Coburg
- Antragstellung vor Durchführung der Maßnahme
- Maßnahmen im Rahmen schulischer oder ganztägiger Betreuungsangebote (keine Ferienbetreuung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuschussantrag
- Verwendungsnachweis
- Förderrichtlinien
Beschreibung
Seit 2012 unterstützt der Landkreis Coburg die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Trägern der Ganztags- und Mittagsbetreuung durch direkte Zuschüsse. Pro Maßnahme werden bis zu 50 % der reinen Eintritts- und Programmkosten übernommen, höchstens 700 € bzw. 3,50 € je Teilnehmer:in. Anträge können jederzeit vor der Durchführung eingereicht werden und werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen entschieden. Förderberechtigt sind alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Förderzentren sowie Kindertageseinrichtungen mit Sitz im Landkreis Coburg, sofern das Angebot im Rahmen schulischer oder ganztägiger Betreuung stattfindet (keine Ferienmaßnahmen). Die Zuwendung erfolgt freiwillig und unterliegt einem Höchstbetrag von 700 € je Maßnahme, wobei Mehrfachanträge pro Schuljahr bis zu dieser Grenze addiert werden können.
Mit dieser Förderung erhalten externe Kulturakteur:innen die Möglichkeit, Workshops, Aufführungen oder Ausstellungsbesuche vor Ort durchzuführen und so Impulse für die persönliche und ästhetische Entwicklung der Teilnehmenden zu setzen. Antragssteller:innen verwenden das standardisierte Formular „Zuschussantrag KS:COB“ und reichen nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis mit Originalbelegen ein. Fahrtkosten, Materialbeschaffung und Ferienangebote sind nicht förderfähig. Die Förderrichtlinien, das Antragsformular sowie das Muster des Verwendungsnachweises stehen als PDF-Dokumente bereit und gewährleisten einen transparenzfördernden Ablauf. Durch diese Förderstruktur leistet der Kulturservice einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und stärkt das kreative Potenzial junger Menschen in der Bildungsregion Coburg.
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