Darlehen

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für audiovisuelle Projekte in allen Phasen von Entwicklung über Produktion bis Präsentation. Förderbar als Darlehen oder Zuschuss, mit festen Einreichterminen und teilweisen ganzjährigen Antragsmöglichkeiten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern

Förderziel

Förderung zur Stärkung und Weiterentwicklung der audiovisuellen Kulturwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch Unterstützung innovativer Film- und Medienprojekte von der Stoff- und Projektentwicklung über Produktion bis hin zu Vertrieb, Präsentation und Abspiel sowie Investitionen in die regionale Kinoinfrastruktur.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekte müssen ein qualitativ förderwürdiges Ergebnis erwarten lassen
  • Regionaler Effekt von 100 %: in MV geplante Ausgaben mindestens in Höhe der beantragten Förderung
  • Vor Vornahme der Antragstellung muss ein Vorgespräch stattgefunden haben
  • Rückfall der Fernsehnutzungsrechte bei TV-Beteiligung (> 60 % nach 7 Jahren, < 60 % nach 5 Jahren) muss nachgewiesen werden

Beschreibung

Kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung Mecklenburg-Vorpommern dient der Stärkung und Weiterentwicklung der audiovisuellen Kulturwirtschaft im Land. Die MV Filmförderung GmbH unterstützt innovative Projekte in allen Phasen – von der Stoff- und Projektentwicklung über Produktionsvorhaben bis hin zu Verleih, Vertrieb, Präsentation und Abspiel. Zur Verfügung stehen sowohl zinsgünstige Darlehen als auch zweckgebundene Zuschüsse. Darüber hinaus fördert das Programm serielle Formate, Festivals, Qualifizierungsmaßnahmen und Investitionen in regionale Kinoinfrastruktur. Ein qualitativ förderwürdiges Projektergebnis sowie ein regionaler Effekt von 100 % – das heißt gleich hohe Ausgaben in Mecklenburg-Vorpommern wie die beantragte Fördersumme – sind zentrale Voraussetzungen. Fernsehnutzungsrechte müssen bei TV-Beteiligung nach fünf bis sieben Jahren an die Antragstellenden zurückfallen. Vor der Einreichung ist ein Vorgespräch mit der MV Filmförderung GmbH zwingend erforderlich.

Förderberechtigt sind Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und Privatpersonen sowie Autor:innen, Produzent:innen, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Festivalveranstaltende, Kino- und Abspielstättenbetreibende in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge für Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktionsförderung sowie Verleih, Vertrieb und Präsentation können zu festen Terminen online gestellt werden: 29. Januar, 7. Mai und 1. Oktober 2026. Kleinprojekte bis 5.000 Euro (Talentförderung, Branchenveranstaltungen, Abspiel) sind jeweils zum 12. März, 23. Juli und 12. November 2026 möglich. Festivalförderung läuft bis zum 15. November 2025, während das Kinoinvestitionsprogramm ganzjährig Anträge entgegennimmt. Die Entscheidung erfolgt üblicherweise acht bis zehn Wochen nach Fristende. Interessierte Projektträger:innen erhalten weiterführende Informationen und Antragsunterlagen auf den Seiten der MV Filmförderung GmbH.

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