Kuratoriumsförderung der Stiftung Fliege
Fortlaufende Förderung durch die Stiftung Fliege: Kuratoriumsmitglieder erhalten bis zu 30.000 € über drei Jahre, um hilfsbedürftige Menschen in ihrem Umfeld finanziell zu unterstützen und seelsorgerisch zu begleiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Menschen in Notlagen durch ein interreligiös besetztes Kuratorium, das Bedürftigen in seinem direkten Umfeld finanzielle Hilfen und Trost zukommen lässt.
Förderfähige Ausgaben
- Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen
- Kleinprojekte zur akuten Notlagenhilfe
Nicht förderfähige Ausgaben
- Einzelspenden außerhalb des Kuratoriumsmodells
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Kuratorium der Stiftung Fliege
- Tätigkeit als Geistliche(r) in einer örtlichen Gemeinde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über die Verwendung der Mittel
- Bericht zur Armenarbeit im jeweiligen Einsatzgebiet
Bewertungskriterien
- Nachweis der Bedürftigkeit im lokalen Umfeld
- Qualität der seelsorgerischen Begleitung
- Langfristige Wirksamkeit der Hilfen
Beschreibung
Die Kuratoriumsförderung der Stiftung Fliege unterstützt hilfsbedürftige Menschen in Deutschland durch ein interreligiös besetztes Kuratorium, dem Geistliche verschiedener Konfessionen angehören. Kuratoriumsmitgliedern steht über einen Zeitraum von drei Jahren jeweils eine Fördersumme von bis zu 30.000 € zur Verfügung. Diese Mittel werden als 100 %iger Zuschuss eingesetzt, um in akuten Notlagen finanzielle Hilfe zu leisten und zugleich seelsorgerische Begleitung anzubieten. Im Fokus stehen Personen, die durch alle sozialen Netze gefallen sind und deren unmittelbares Umfeld die Bedürftigkeit nachweist. Die Förderung erfolgt fortlaufend und eröffnet Ehrenamtlichen in örtlichen Gemeinden die Möglichkeit, unmittelbar wirksame Kleinstprojekte zur Nothilfe umzusetzen.
Förderberechtigt sind Privatpersonen in der Funktion als Mitglied im Kuratorium der Stiftung Fliege sowie haupt- oder ehrenamtlich tätige Geistliche in lokalen Gemeinden. Gefördert werden insbesondere Zuwendungen an bedürftige Einzelpersonen sowie Kleinprojekte, die dringende Notlagen abfedern. Nicht förderfähig sind Einzelspenden außerhalb des Kuratoriumsmodells. Bewertet wird anhand des Nachweises der örtlichen Bedürftigkeit, der Qualität der seelsorgerischen Begleitung und der langfristigen Wirksamkeit der geleisteten Hilfen. Zur Antragstellung sind ein Nachweis über die zweckgerechte Mittelverwendung und ein Bericht zur Armenarbeit im jeweiligen Einsatzgebiet einzureichen. Durch die strukturierte Vergabe über drei Jahre entsteht ein nachhaltiges Netzwerk, das Trost und materielle Unterstützung in engmaschiger Gemeinschaft gewährleistet.
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