Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Alphabetisierungskurse für Asylbewerbende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge in Bayern. Zuschüsse von bis zu 90 % der förderfähigen pauschalierten Ausgaben; Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen je Unterrichtseinheit (42,23 €)
- Projektleiterstunden (max. 50 € je Stunde)
- Kinderbetreuungseinheiten (25 € je UE)
- Ausstattungsgegenstände und Lehrmaterial (5 € je UE)
- Indirekte Kosten (12 % der direkten Kosten)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (bei privaten Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Zielgruppe gemäß AsylbLG mit Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern unter 2 Jahren
- Mindestteilnehmerzahl von 3 durchgängig Anwesenden
- Kurskonzept mit Diagnose des Lese- und Schreibstands
- Kursumfang 60–200 UE à 45 Minuten, bis zu 30 % alternative Lernmethoden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkonzept
- Referenzen oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement/Auditierung/Gütesiegel
- Nachweise über Qualifikationen des Bildungspersonals
- Kontaktliste der beteiligten Akteure/Institutionen
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorläufige Teilnehmerliste
- Formblatt Vorrangprüfung für Integrationskurse
Bewertungskriterien
- Qualität und Plausibilität des Kurskonzepts
- Zielgruppenerreichung und Teilnehmerzahl
- Fachliche Qualifikation der Lehrkräfte
Beschreibung
Das Förderangebot „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Vereine und öffentliche Träger in Bayern bei der Durchführung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerbende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge. Ziel ist eine flächendeckende, bayernweite Förderung von Lernangeboten für Personen ab 15 Jahren mit einem Aufenthalt von unter zwei Jahren, um frühzeitig Lese- und Schreibkompetenzen in deutscher Sprache zu vermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Teilnehmende mit längerem Aufenthalt gefördert werden, sofern erhebliche Defizite im Grundbildungsbereich bestehen. Die Kurse basieren auf differenzierten Diagnoseverfahren, um individuelle Lernstände zu ermitteln und passgenaue Lerninhalte zu gestalten. Eine Mindestteilnehmer:innenzahl von drei gewährleistet eine effiziente Gruppendynamik und qualifizierte pädagogische Begleitung.
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (bei privaten Anbietern mit Nachweis der Gemeinnützigkeit). Voraussetzung ist ein detailliertes Kurskonzept mit Lernstanddiagnose, ein Umfang von 60 bis 200 Unterrichtseinheiten (UE à 45 Minuten, bis zu 30 % alternative Lernmethoden), sowie der Nachweis fachlicher Qualifikation des Lehrpersonals. Das Programm übernimmt bis zu 90 % der pauschalierten Ausgaben, darunter 42,23 € je UE, 50 € je Projektleiter:innenstunde, 25 € je UE Kinderbetreuung, 5 € je UE Lehrmaterial und 12 % indirekte Kosten. Eingereicht werden müssen unter anderem Projektkonzept, Qualitätsnachweise, Finanzierungsplan und Teilnehmer:innenliste. Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu stellen; das Förderende ist der 31. 12. 2026. Die Bewertung erfolgt anhand der Konzeptqualität, Zielgruppenerreichung und Fachkompetenz des Personals.