Zuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Aufbau öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen in verschiedenen Leistungsstufen.

Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: KMU
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Ziel des Programms ist der bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein, um die Energiewende im Mobilitätssektor voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschl. Netzanschluss und Montage
  • Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen besonderer Vorhaben
  • Lastmanagement pro Standort
  • Netzanschluss des Ladestandorts

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leasing von Ladeinfrastruktur
  • Eigenbau oder Prototypen von Ladevorrichtungen
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Errichtung der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein
  • Installation und Inbetriebnahme durch qualifizierten Fachbetrieb
  • Kauf (kein Leasing) der Ladeinfrastruktur
  • Betrieb zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien
  • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen nach Ladesäulenverordnung
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Beschreibung

Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II“ des Landes Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen, Personengesellschaften und wirtschaftlich tätige natürliche Personen bei der Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, nutzerfreundliches Netz, das die Energiewende im Mobilitätssektor vorantreibt. Gefördert werden sowohl kleinere Ladepunkte mit Leistungen zwischen 11 kW und 99 kW als auch Großprojekte ab 100 kW oder Vorhaben mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben – bei kleinen Ladepunkten als Festbeträge und bei Großvorhaben anteilig – entsteht ein attraktives Finanzierungsangebot. Die Fördersätze reichen von 1.000 € pro Ladepunkt (11 kW) über 2.000 € (22 kW) bis hin zu 7.500 € (50 kW) sowie 500 € für ein ergänzendes Lastmanagement pro Standort. Für Schnelllader (≥ 100 kW) beträgt der Zuschuss maximal 30.000 € je Ladepunkt, stets begrenzt auf 50 % der Ausgaben.

Voraussetzung für die Zuwendung ist der Standort in Schleswig-Holstein, der Kauf (kein Leasing) und die Installation durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Öffentliche Ladepunkte müssen mindestens drei Jahre betrieben und rund um die Uhr zugänglich sein; der Strombezug erfolgt zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Technische Mindestanforderungen gemäß Ladesäulenverordnung sind einzuhalten, und Projektbeginn sowie Kauf dürfen erst nach Bewilligung erfolgen. Gefördert werden die Errichtung inklusive Netzanschluss, Montage sowie Lastmanagement. Leasing, Eigenbauten, Prototypen, Reparatur- und Ersatzbeschaffung sind ausgeschlossen, ebenso Unternehmen in Schwierigkeiten. Aktuell sind keine Anträge möglich – eine erneute Fristbekanntgabe erfolgt über das Antragsportal der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

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