Zuschuss

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II

Förderung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein mit Zuschüssen von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge sind bis zum 14.09.2025 möglich (aktuell Budget erschöpft).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.08. - 14.09.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 50%

Förderziel

Ziel des Programms ist der bedarfsgerechte Ausbau eines nutzerfreundlichen Netzes an Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein, um eine flächendeckende und schnelle Auf- und Nachladung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Montage der Ladeinfrastruktur
  • Netzanschlusskosten
  • Fundament- und Tiefbauarbeiten
  • Technische Ausstattung für Lastmanagement
  • Kennzeichnung und Beschilderung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Leasing von Ladeinfrastruktur
  • Eigenbau oder Prototypen
  • Reparatur oder Ersatzbeschaffungen
  • Genehmigungs- und Anwaltskosten
  • Eigene Personalkosten
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Errichtung der Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein
  • Installation und Inbetriebnahme durch einen qualifizierten Fachbetrieb
  • Kauf (kein Leasing) der Ladeinfrastruktur
  • Betrieb mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien
  • Erfüllung der Mindestanforderungen der Ladesäulenverordnung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag über das Portal der WTSH
  2. Projektvorschlag (bei Großprojekten)
  3. Formblatt Förderantrag
  4. Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
  5. Nachweis über Stromherkunft aus erneuerbaren Energien

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Ausgaben
  • Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor
  • Förderwürdigkeit des Vorhabens
  • Einhaltung technischer Mindestanforderungen

Beschreibung

Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II“ unterstützt Unternehmen in Schleswig-Holstein beim Ausbau eines dichten, nutzerfreundlichen Netzes an Ladepunkten für E-Fahrzeuge. Mit Mitteln des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und abgewickelt durch die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) können Antragsteller:innen Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche Schnell- und Normalladepunkte als auch nicht öffentlich genutzte Ladeeinrichtungen, sofern diese besondere Beiträge zur Energie- und Mobilitätswende leisten. Die Antragsfrist läuft vom 06.08.2024 bis zum 14.09.2025, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Eine Vorabanfrage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist möglich, der formale Projektstart darf jedoch nicht vor Antragseingang erfolgen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen u. a. der Kauf (kein Leasing) der Ladeinfrastruktur, Installation und Inbetriebnahme durch qualifizierte Fachbetriebe, der Betrieb mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der Ladesäulenverordnung. Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen in der Regel 24/7 verfügbar sein und mindestens drei Jahre betrieben werden. Förderfähige Ausgaben umfassen Anschaffung und Montage der Ladeeinrichtungen, Netzanschluss-, Fundament- und Tiefbauarbeiten, technische Ausstattung für Lastmanagement, Kennzeichnung sowie anteilige Planungskosten. Ausgeschlossen sind u. a. Leasing, Eigenbauten, Reparatur- und Betriebskosten sowie Werbemaßnahmen. Der Antrag erfolgt über das Online-Portal der WTSH, ergänzt durch den Formblatt-Förderantrag und Nachweise zu De-minimis-Beihilfen und Stromherkunft.

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