Zuschuss

Ländliche Wegenetzkonzepte

Förderung zur Erstellung zukunftsfähiger, bedarfsgerechter ländlicher Wegenetzkonzepte in Nordrhein-Westfalen. 75 % bis maximal 50.000 € Förderung; Anträge jährlich im Herbst möglich.

Infrastruktur Regionalförderung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Maximal 50.000 € pro Konzept
Förderquote: 75%

Förderziel

Ziel ist die Planung und Dokumentation ländlicher Wegenetze unter Einbeziehung der Bevölkerung. Gefördert werden Bestandsaufnahme, Soll-Konzept und konkrete Handlungsempfehlungen zur Erschließung, Investitionsplanung und dauerhaften Unterhaltung der Wege.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte
  • Dokumentation in digitaler Form
  • Beteiligungsveranstaltungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellende Kommune muss (teilweise) in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ liegen
  • Gesamtes Gemeindegebiet muss in die Planung einbezogen werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenberechnung / Finanzierungsplan
  4. Leitfaden und Richtlinie
  5. Nachweis der Gebietskulisse

Bewertungskriterien

  • Ländliche Strukturdaten und agrarstrukturelle Verhältnisse
  • Multifunktionalität des Wegenetzes
  • Ranking anhand statistischer Einzelkriterien (z. B. Feldblockgröße, Wegelänge)

Beschreibung

Das Programm „Ländliche Wegenetzkonzepte“ unterstützt Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Erarbeitung bedarfsgerechter und zukunftsfähiger Strategien zur Erschließung und Pflege ihres ländlichen Wegenetzes. Ziel ist die umfassende Bestandsaufnahme, die Kategorisierung der vorhandenen Wege sowie die Erstellung eines Soll-Konzeptes, das konkrete Handlungsempfehlungen für Ausbau, Investitionsplanung und Unterhalt beinhaltet. Kommunen erhalten hierfür einen Zuschuss in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 50.000 €. Gefördert werden alle Arbeitsschritte von der Datenerhebung (digitales GIS-Modell, ATKIS-Daten) über Beteiligungsveranstaltungen mit relevanten Akteur:innen bis hin zur abschließenden Dokumentation in Form eines Abschlussberichts und eines detaillierten GIS-Datensatzes. Besonderer Wert wird auf die Einbindung von Bürger:innen, landwirtschaftlichen Betrieben, Forstwirtschaft, Naturschutz sowie auf die Beachtung ökologischer und demografischer Rahmenbedingungen gelegt.

Interessierte Städte und Gemeinden müssen ganz oder teilweise in der Gebietskulisse des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014–2020“ liegen und das gesamte Gemeindegebiet in das Wegenetzkonzept einbinden. Förderfähig sind Ausgaben für die Konzepterstellung, die digitale Dokumentation und moderierte Beteiligungsverfahren; Umsatzsteuer, gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen sowie Kosten der öffentlichen Verwaltung sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt über ein Rankingsystem anhand ländlicher Strukturdaten, Feldblockgrößen und Multifunktionalität des Wegenetzes. Anträge können jährlich im Herbst bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen das ausgefüllte Antragsformular, eine Projektbeschreibung mit Finanzierungskonzept, Nachweis der Gebietskulisse und den Leitfaden zur Konzepterarbeitung. Damit erhalten Kommunen eine fundierte Grundlage für Investitionsentscheidungen, langfristige Unterhaltung und eine nachhaltige Entwicklung ihrer ländlichen Infrastruktur.

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