Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen des Bundes mit einem Zuschuss bis zu 75 % der förderfähigen Baukosten. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner entlang bestehender Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes durch gezielte aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zu mindern und so die Wohn- und Lebensqualität in lärmbetroffenen Gebieten zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen
- Baukosten für passive Lärmschutzmaßnahmen
- Planungs- und Verwaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Rechtliche Beratung
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Streckenabschnitt muss im Gesamtkonzept der Lärmsanierung enthalten sein
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen
- Keine Insolvenz oder Zwangsvollstreckung
- Mieter*innen und Pächter*innen sind nicht förderberechtigt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schalltechnische Objektbeurteilung
- Weiterleitungsvertrag
- Projektbeschreibung
- Kostenangebot
Bewertungskriterien
- Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ≥ 1
- Aufnahme in das Gesamtkonzept der Lärmsanierung
- Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Beschreibung
Die Förderinitiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zielt darauf ab, den Lärm an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes durch gezielte aktive und passive Maßnahmen spürbar zu reduzieren. Gefördert werden unter anderem der Bau von Schallschutzwänden und –wällen, Schienenstegdämpfern, hoch elastischer Schienenlagerung sowie der Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen. Hierzu stellt der Bund Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 % der förderfähigen Baukosten bereit, ergänzt durch eine pauschale Förderung der Planungs- und Verwaltungskosten von 18 %. Voraussetzung für eine Antragstellung beim Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufnahme des jeweiligen Streckenabschnitts in das Gesamtkonzept der Lärmsanierung, der positive Nutzen-Kosten-Vergleich (NKV ≥ 1) und das Nichtvorliegen von Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren. Anträge können fortlaufend ohne Ausschlussfrist eingereicht werden, Mieter:innen und Pächter:innen sind ausgeschlossen, während Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Wohnungseigentümer:innen gleichermaßen förderberechtigt sind.
Die Abwicklung passiver Lärmschutzmaßnahmen erfolgt über privatrechtliche Weiterleitungsverträge zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen und den Hauseigentümer:innen, die als Letztempfänger:innen die restlichen 25 % der Kosten tragen. Benötigte Unterlagen sind eine schalltechnische Objektbeurteilung, ein Weiterleitungsvertrag, ein detailliertes Kostenangebot sowie eine Projektbeschreibung. Nach erfolgreicher Umsetzung und entsprechender Prüfung durch das Ingenieurbüro sowie Vorlage der Rechnung leitet das Eisenbahn-Bundesamt die Zuschusszahlung weiter. Mit diesem Programm wird die Wohn- und Lebensqualität in lärmbelasteten Gemeinden nachhaltig verbessert und das Engagement der Kommunen und Eigentümer:innen für einen wirksamen Lärmschutz unterstützt.
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