Lärmschutzmaßnahmen an ÖBB-Bestandsstrecken - Lärmschutzfonds des Landes
Förderung der Planung und Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden ÖBB-Bahnstrecken in Kärnten. Der Kostenanteil der Gemeinden wird zu 100 % vom Lärmschutzfonds des Landes getragen. Gültig ab 22.02.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken der ÖBB, um Gemeinden bei der Planung und Errichtung von Schallschutzwänden, -wällen oder objektseitigen Maßnahmen zu unterstützen und die Belastung durch Schienenverkehrslärm zu verringern.
Förderfähige Ausgaben
- Planungsleistungen für Lärmschutzmaßnahmen
- Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen
- Objektseitige Maßnahmen (Fenster, Türen, Schalldämmlüfter)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäß Richtlinie
- Baugenehmigung für das Objekt erteilt vor 1.1.1993
- Positive Wirtschaftlichkeitsüberprüfung gemäß Richtlinie
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen ÖBB, Land Kärnten und betroffener Gemeinde
- Einhaltung der Fristen gemäß Richtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kollaudierungsbescheid bzw. Baugenehmigungsbescheid
- Baupläne mit Widmungsnachweis der Räume
- Angaben zu Fenstern, Türen und Schalldämmlüftern
- Erklärung, dass für Lärmschutzmaßnahmen keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen wurden
- Aktueller Grundbuchsauszug
Beschreibung
Lärmschutzmaßnahmen an ÖBB-Bestandsstrecken unterstützt Kärntner Gemeinden bei der Planung und Errichtung von Schallschutzwänden, Lärmschutzwällen sowie objektseitigen Maßnahmen wie Schallschutzfenstern, -türen und Schalldämmlüftern. Ziel des Programms ist die Verringerung der Belastung durch Schienenverkehrslärm an bestehenden ÖBB-Bahnstrecken in Kärnten und die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte laut Richtlinie. Öffentliche Einrichtungen sind berechtigt, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu beantragen, wobei der gesamte Kostenanteil der Gemeinden (Planungs- und Errichtungskosten) zu 100 % vom Lärmschutzfonds des Landes übernommen wird. Die Förderung gilt ab dem 22. Februar 2025 und wird bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Volumens gewährt.
Interessierte Gemeinden müssen nachweisen, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte überschritten werden und eine Baugenehmigung für das Objekt vor dem 1. Jänner 1993 vorliegt. Voraussetzung für die Förderung ist eine positive Wirtschaftlichkeitsprüfung, der Abschluss einer Vereinbarung zwischen ÖBB, Land Kärnten und der betroffenen Gemeinde sowie die fristgerechte Antragstellung und -abwicklung gemäß Richtlinie. Förderfähige Ausgaben umfassen Planungsleistungen, die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen sowie objektseitige Maßnahmen an Gebäuden. Zur Antragseinreichung sind Baupläne mit Widmungsnachweis, Kollaudierungs- oder Baugenehmigungsbescheid, Angaben zu Fenstern, Türen und Schalldämmlüftern, eine Erklärung zum Verzicht auf andere öffentliche Mittel und ein aktueller Grundbuchsauszug erforderlich. Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG prüft die Unterlagen und bestätigt die Förderfähigkeit mit einem Zuschuss von bis zu 100 % der anerkannten Kosten.
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