Landesbeiträge für Tagesmütter bzw. Tagesväter
Landesbeiträge des Landes Oberösterreich an Rechtsträger von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern zur Sicherstellung individueller Kinderbetreuung. Anträge für das folgende Kalenderjahr sind bis spätestens 01.12. eines Jahres zu stellen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Rechtsträger von bewilligten Tagesmüttern bzw. Tagesvätern zur Deckung des Bedarfs an individueller Kinderbetreuung durch Beschäftigung, fachliche Betreuung und Vermittlung entsprechend ausgebildeter, persönlich geeigneter und bewilligter Tagesmütter und Tagesväter sowie zur Einhebung sozial gestaffelter Elternbeiträge und Einhaltung der Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land Oberösterreich
- Deckung des Bedarfs an individueller Kinderbetreuung durch entsprechend qualifizierte Tageseltern
- Einhaltung der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Einhebung sozial gestaffelter Elternbeiträge
- Nachweis einschlägiger Aus- und Fortbildungen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag mit Angaben zu den tatsächlichen Betreuungsstunden
- Monatliche Daten zu betreuten Kindern
- Monatliche Daten zu Tagesmüttern bzw. Tagesvätern
- Informationen zu Personalkosten, Gemeindebeiträgen und Elternbeiträgen
Beschreibung
Die Landesbeiträge des Landes Oberösterreich fördern als direkter Zuschuss die Personalkosten von Rechtsträger:innen öffentlicher und gemeinnütziger Einrichtungen, die individuelle Kinderbetreuung durch bewilligte Tagesmütter:innen und Tagesväter übernehmen. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuung, indem entsprechend ausgebildete und persönlich geeignete Tageseltern beschäftigt, fachlich begleitet und vermittelt werden. Ergänzend sollen sozial gestaffelte Elternbeiträge eingehoben und die Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich eingehalten werden. Anträge für das folgende Kalenderjahr können ab dem 01.04.2024 gestellt und müssen spätestens bis zum 01.12. eines Jahres beim Amt der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft – Abteilung Gesellschaft eingereicht werden.
Förderberechtigt sind Rechtsträger:innen von bewilligten Tagesmütter:innen bzw. Tagesvätern, die Organisation, Koordination und fachliche Betreuung sicherstellen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land Oberösterreich, der Nachweis einschlägiger Aus- und Fortbildungen, der Abschluss von Betreuungsvereinbarungen sowie die Einhaltung aller Meldepflichten und die Entlohnung gemäß der Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2024. Antragstellende legen Angaben zu tatsächlichen Betreuungsstunden, monatliche Daten zu betreuten Kindern und Tageseltern sowie Informationen zu Personalkosten, Gemeindebeiträgen und Elternbeiträgen vor. Förderinteressierte erhalten ausführliche Programminformationen bei der Abteilung Gesellschaft der Direktion Kultur und Gesellschaft.