Landesbeitrag für Kindergärten
Förderung der Rechtsträger von Kindergärten in Oberösterreich zur Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Anträge bis 1. Dezember des Vorjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Rechtsträger von Kindergärten, die der Deckung des Kinderbildungs- und -betreuungsbedarfs in Oberösterreich dienen und den gesetzlichen Standards gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz entsprechen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einrichtung muss nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes geführt werden
- Angemessener Teil der Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte muss für Vorbereitung, Koordinierung, Fortbildung, Elternberatung und Verwaltung frei bleiben
- Einrichtung muss zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots (§§ 16 und 17) erforderlich sein
- Rechtsträger muss pädagogisches Personal dienst- und besoldungsrechtlich entsprechend geltender landesgesetzlicher Vorschriften behandeln
- Standortgemeinde oder Unternehmen muss durch privatrechtlichen Vertrag zur Deckung des Abgangs verpflichtet sein, wenn sie nicht selbst Rechtsträger sind
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Aufzeichnungen über die Anwesenheitszeiten der Kinder im Referenzzeitraum (Eingabe im KBEweb)
Beschreibung
Der Landesbeitrag unterstützt Rechtsträger:innen von Kindergärten in Oberösterreich dabei, den Bedarf an qualifizierter Kinderbildung und -betreuung zu decken und die Vorgaben des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zu erfüllen. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie gemeinnützige Organisationen, die Kindergarteneinrichtungen betreiben. Mit dem Zuschuss sollen Arbeitsplatz- und Betreuungsstrukturen nachhaltig gesichert und ein pädagogisch fundiertes Angebot gewährleistet werden. Dabei muss ein ausreichender Anteil der Arbeitszeit pädagogischer Fachkräfte für Vorbereitung, Koordinierung, Fortbildung, Elternberatung und Verwaltung reserviert sein. Auch private Träger können das Angebot ergänzen, sofern die Standortgemeinde oder das Unternehmen per privatrechtlichem Vertrag zur Deckung des Betreuungsbedarfs verpflichtet ist.
Voraussetzung ist die pädagogische und rechtliche Führung der Einrichtung gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, inklusive der dienst- und besoldungsrechtlichen Behandlung des Personals nach den landesgesetzlichen Vorschriften. Anträge müssen bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres bei der Bildungsdirektion Oberösterreich eingereicht werden. Der Förderantrag ist gemeinsam mit den elektronisch im KBEweb erfassten Nachweisen über die Anwesenheitszeiten der Kinder im Referenzzeitraum zu übermitteln. Mit dem Zuschuss leistet die Landesregierung einen Beitrag zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungslandschaft in der Region. Ansprechpartner: Direktion Kultur und Gesellschaft – Abteilung Gesellschaft des Amtes der Oö. Landesregierung in Linz.