Zuschuss

Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Kärntner Landesmuseums

Jährliche finanzielle Zuschüsse des Landes Kärnten zum Personal- und Sachaufwand des Kärntner Landesmuseums zur Erfüllung seiner gesetzlich definierten Aufgaben. Laufende Gewährung gemäß Kärntner Landesmuseumsgesetz.

Kultur Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gewährung jährlicher Zuwendungen zur Deckung des Personal- und Sachaufwands des Kärntner Landesmuseums zur Erfüllung der im Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG, LGBl. 72/1998 idgF) definierten musealen und wissenschaftlichen Aufgaben.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachaufwand

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der im Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG, LGBl. 72/1998 idgF) definierten Aufgaben und Bestimmungen
  • Festlegung des jährlichen Voranschlags durch die Landesregierung gemäß § 29 K-LMG

Beschreibung

Der Landesbeitrag zum Personal- und Sachaufwand des Kärntner Landesmuseums unterstützt seit 2014 die Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben des Landesmuseums für Kärnten. Als Einrichtung öffentlichen Rechts in Klagenfurt am Wörthersee nimmt das Landesmuseum wesentliche museale Tätigkeiten wahr: Sammlung, Bewahrung und Erschließung von Exponaten von geistes-, kultur- und naturwissenschaftlicher Bedeutung sowie die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsaufgaben. Die laufende, jährliche Zuwendung aus Mitteln des Landes Kärnten stellt sicher, dass die personellen Ressourcen und der Sachaufwand in vollem Umfang gedeckt sind und das Museum seinen Bildungs-, Forschungs- und Vermittlungsauftrag gemäß Kärntner Landesmuseumsgesetz (K-LMG, LGBl. 72/1998 idgF) erfüllen kann.

Die Förderung wird als direkter Zuschuss gewährt und erfordert die verbindliche Einhaltung der im K-LMG festgelegten Bestimmungen sowie die Genehmigung des jährlichen Voranschlags durch die Landesregierung (§ 29 K-LMG). Förderfähig sind sämtliche Personalkosten sowie Ausgaben für den Sachaufwand. Da es sich um eine dauerhafte, fortlaufende Zuweisung handelt, entfällt eine gesonderte Antragsfrist. Das Programm richtet sich exklusiv an das Kärntner Landesmuseum und leistet einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der kulturellen und wissenschaftlichen Infrastruktur in Kärnten. Interessierte Einrichtungen können vertiefende Informationen zur Rechtsgrundlage und den Voraussetzungen im Kärntner Landesmuseumsgesetz (LGBl. 72/1998 idgF) einsehen und so das volle Potenzial dieser verlässlichen Förderung nutzen.

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