Zuschuss

Landesbeitrag zum Personalaufwand für private alterserweiterte Kindergartengruppen

Das Land Burgenland gewährt privaten alterserweiterten Kindergartengruppen einen Landesbeitrag zum Personalaufwand. Anträge für den Förderzeitraum Jänner–Juni bis 1. März und für Juli–Dezember bis 1. September eines Jahres möglich. Gültig ab 01.01.2014 unbefristet.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung privater alterserweiterter Kindergartengruppen durch Übernahme eines Landesbeitrages zum Personalaufwand, um eine den öffentlichen Einrichtungen entsprechende dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung der Betreuungspersonen sicherzustellen und die Betreuungsqualität im Burgenland zu gewährleisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Entsprechen den Voraussetzungen des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009
  • Dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des Personals entsprechend den Vorschriften für Personal an öffentlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  • Antragstellung für Jänner bis Juni bis 1. März und für Juli bis Dezember bis 1. September des jeweiligen Kalenderjahres

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Zertifikat \"besser essen\"
  3. Datenauszug aus Kindergartenverwaltungsprogramm

Beschreibung

Das Programm „Landesbeitrag zum Personalaufwand für private alterserweiterte Kindergartengruppen“ im Burgenland unterstützt Rechtsträger:innen privater alterserweiterter Kindergartengruppen mit einem direkten Zuschuss zur Finanzierung der Personalkosten. Ziel dieser unbefristeten Förderung, gültig seit 01.01.2014, ist die Sicherstellung einer dienst- und besoldungsrechtlichen Behandlung der Betreuungspersonen auf dem Niveau öffentlicher Einrichtungen sowie die langfristige Gewährleistung hoher Betreuungsqualität. Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die den Bestimmungen des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 entsprechen und ihr Personal gemäß landesgesetzlicher Vorschriften einsetzen.

Förderfähig ist ausschließlich der Personalaufwand; Anträge lassen sich halbjährlich stellen: für den Zeitraum Jänner–Juni bis 1. März und für Juli–Dezember bis 1. September jedes Jahres. Voraussetzung ist der Nachweis der dienst- und besoldungsrechtlichen Behandlung des Personals und die Erfüllung der gesetzlichen Bio-Quote mittels Zertifikat „besser essen“. Als Antragsunterlagen sind das ausgefüllte Förderformular, das Zertifikat „besser essen“ und ein Datenauszug aus dem Kindergartenverwaltungsprogramm einzureichen. Die Abwicklung erfolgt auf monatlicher Basis, wobei nach Fristablauf keine nachträgliche Antragstellung möglich ist. Dieser Zuschuss trägt wesentlich zur Entlastung der Träger:innen und zur Sicherung bedarfsgerechter Betreuung im Burgenland bei.

Antrag starten →