Zuschuss

Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Kindergartengruppen

Das Land Burgenland gewährt privaten Kindergartengruppen einen Landesbeitrag zum Personalaufwand. Anträge für den Förderzeitraum Jänner bis Juni sind bis 1. März und für Juli bis Dezember bis 1. September des laufenden Jahres einzureichen. Gültig seit 01.01.2014.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Beitrag zum Personalaufwand privater Kindergartengruppen in Burgenland gemäß Bgld. KBBG 2009

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzungen des Bgld. KBBG 2009 idgF.
  • Dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des Personals entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften für öffentliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Zertifikat \"besser essen\"
  3. Datenauszug aus Kindergartenverwaltungsprogramm

Beschreibung

Der Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Kindergartengruppen ist ein direkter Zuschuss des Landes Burgenland, der seit dem 1. Jänner 2014 fortlaufend angeboten wird und Bildungseinrichtungen im Burgenland eine verlässliche Finanzierungsperspektive eröffnet. Auftraggebende Einrichtungen in den Themenfeldern Bildung, Kinder und Jugendliche, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales können auf diese Förderung zugreifen. Anspruchsberechtigt sind Rechtsträger:innen privater Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, deren Gruppen den Bestimmungen des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 (Bgld. KBBG 2009 idgF.) entsprechen und die eine dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des Personals nach landesgesetzlichen Vorschriften garantieren. Auch die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in interkommunalen Modellen findet Berücksichtigung, sofern eine gültige Kooperationsvereinbarung vorliegt.

Die Zuwendung deckt ausschließlich Personalkosten ab und bietet eine verlässliche Unterstützung zur Einhaltung des geforderten Betreuungsschlüssels. Für die Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Förderantrag erforderlich, ergänzt um das Zertifikat „besser essen“ und einen aktuellen Datenauszug aus dem Kindergartenverwaltungsprogramm. Die Fristen für den Förderzeitraum Jänner bis Juni enden jeweils am 1. März, für Juli bis Dezember am 1. September eines jeden Jahres. Die Auszahlung erfolgt in drei Tranchen auf Basis monatlicher Statistikdaten, wobei eine transparente Abrechnung und Dokumentation über das Verwaltungsprogramm die Bemessung der Zuschussbeträge sicherstellt. In Ausnahmefällen kann gegen entsprechenden Nachweis eine Fristverlängerung gewährt werden. Einrichtungen, die alle Voraussetzungen erfüllen, können auf eine nachhaltige Personalförderung bauen und so die Qualität der Betreuung weiter steigern.

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