Landesbeitrag zum Personalaufwand für private Kinderkrippengruppen
Landesbeitrag zur Abdeckung des Personalaufwands in privaten Kinderkrippengruppen im Burgenland. Anträge halbjährlich bis 1. März bzw. 1. September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Beitragsleistung des Landes Burgenland zum Personalaufwand der Rechtsträger privater Kinderkrippengruppen gemäß Bgld. KBBG 2009 idgF. entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften für das Personal an öffentlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Stiftungen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Voraussetzungen des Bgld. KBBG 2009 idgF.
- dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung des Personals gemäß landesgesetzlichen Vorschriften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Zertifikat \"besser essen\"
- Datenauszug aus Kindergartenverwaltungsprogramm
Beschreibung
Das Burgenland unterstützt private Kinderkrippengruppen mit einem 100 %igen Landesbeitrag zur Deckung des Personalaufwands. Gefördert werden Rechtsträger:innen, die die Vorgaben des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 (Bgld. KBBG 2009 idgF.) erfüllen und deren pädagogisches Personal nach den landesgesetzlichen dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften beschäftigt ist. Der Zuschuss kommt für voll- und teilzeitbeschäftigte Fach-, Assistenz- und Hilfskräfte zum Tragen und orientiert sich an einem Betreuungsschlüssel von 1:4 in Kinderkrippen. Zusätzlich kann eine einmalige Förderung bei Neuanstellungen oder Stundenerhöhungen zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten und zur Sicherstellung des Betreuungsschlüssels beantragt werden. Die Mittel werden in drei Tranchen pro Kalenderjahr ausgezahlt und sind unbegrenzt verfügbar, sofern die budgetären Mittel im jeweiligen Landesvoranschlag bereitstehen.
Voraussetzungen sind die Erfüllung der Anforderungen des Bgld. KBBG 2009 idgF. sowie die Bestätigung der Bio-Quote und des Zertifikats „besser essen“. Geförderte Ausgaben umfassen ausschließlich den Personalaufwand. Unterlagen zur Antragstellung sind der komplett ausgefüllte Förderantrag, das Qualitätszertifikat „besser essen“ sowie ein Datenauszug aus dem Kindergartenverwaltungsprogramm. Fristen liegen jeweils am 1. März für den Förderzeitraum Januar bis Juni und am 1. September für Juli bis Dezember. Interkommunal arbeitende Einrichtungen reichen eine gültige Kooperationsvereinbarung ein. Eine Nachreichfrist kann in begründeten Einzelfällen gewährt werden. Dieses kontinuierlich laufende Programm leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Qualität der frühkindlichen Betreuung in privaten Kinderkrippengruppen im Burgenland nachhaltig zu sichern und den pädagogischen Fachkräften faire Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.