Zuschuss

Landesbeitrag zur Betriebsführung des Kolpinghauses Dornbirn

Förderung der laufenden Betriebsführung des Kolpinghauses Dornbirn zur Bereitstellung von preiswerten Wohnmöglichkeiten für Studierende und Berufstätige in Zentrumsnähe.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert wird die Betriebsführung des Kolpinghauses Dornbirn, das insgesamt 100 Studentinnen und Studenten sowie 50 Berufstätigen attraktive und sozial verträgliche Wohnmöglichkeiten bietet.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Langfristige Bereitstellung von Studentenheimplätzen zu sozial verträglichen Tarifen
  • Vorlage der Jahresbilanz der Kolpingfamilie Dornbirn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Jahresbilanz der Kolpingfamilie Dornbirn

Beschreibung

Der Landesbeitrag zur Betriebsführung des Kolpinghauses Dornbirn unterstützt die laufende Organisation und Instandhaltung eines Wohnangebotes in Vorarlberg, das Studierenden sowie jungen Berufstätigen kostengünstige und zentrumsnahe Unterkünfte ermöglicht. Die Förderung richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Träger und gewährt einen direkten Zuschuss zur Deckung der Betriebskosten. Insgesamt stehen 100 Plätze für Studierende und 50 Plätze für Berufstätige zur Verfügung, die zu sozial verträglichen Tarifen langfristig bereitgehalten werden. Ziel ist es, den lokalen Wohnungsmarkt zu entlasten und eine attraktive und sichere Wohnumgebung zu schaffen, in der Gemeinschaft und Austausch gefördert werden. Die Initiative trägt damit zur Steigerung der Lebensqualität im Ballungsraum Dornbirn bei und leistet einen Beitrag zur Stabilisierung der Mietpreise für junge Menschen in Ausbildung und Beruf.

Die Antragstellung erfolgt unbefristet und ist jederzeit möglich. Als Zuwendungsvoraussetzung gilt neben dem gemeinnützigen Status des Anbieters vor allem die Vorlage der aktuellen Jahresbilanz der Kolpingfamilie Dornbirn sowie die verbindliche Zusage, die studentischen Heimplätze über einen längeren Zeitraum zu den vereinbarten Tarifen anzubieten. Einreichende Organisationen übermitteln die Bilanz an die Abteilung Finanzangelegenheiten der Vorarlberger Landesregierung, die den Zuschuss prüft und bewilligt. Durch diese transparente Verfahrensweise wird sichergestellt, dass die Mittel effizient eingesetzt werden und das Konzept einer sozial verantwortlichen Wohnraumförderung im Sinne aller Beteiligten realisiert wird.

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