Garantie

Landesbürgschaften Hessen

Bürgschaften des Landes Hessen für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe zur Absicherung von Investitions-, Betriebs- und Avalkrediten ab 2 Mio. Euro mit Quoten bis zu 80 % (Investition 70 %, Betriebsmittel/Aval 50 %, Rettung/Umschuldung bis 90 %). Anträge jederzeit über die Hausbank möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 50% - 90%
Projektdauer: 180 Monate

Förderziel

Landesbürgschaften helfen, Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes zu schließen. Sie sichern Betriebsmittelkredite/-rahmen, Avalrahmen und Investitionskredite ab und begleiten Innovationen, Restrukturierungen, Unternehmensnachfolgen, Management-Buy-Out/In, Investitionen in erneuerbare Energien, medizinische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorrangige Ausschöpfung eigener Mittel und anderer Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Erfolg des Vorhabens muss in angemessenem Verhältnis zum Bürgschaftsrisiko stehen
  • Betriebsstätte muss in Hessen liegen
  • Steuersitz in Hessen
  • Kredit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgezahlt sein
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Produktblatt Landesbürgschaft
  2. Checkliste Voranfrage Landesbürgschaft
  3. UiS-Prüfraster
  4. Antrag Landesbürgschaft
  5. Informationsblatt KMU
  6. Richtlinie Landesbürgschaft
  7. Bundesrahmenregelung Unternehmen in Schwierigkeiten UiS
  8. Bundesrahmenregelung UiS Verlängerung
  9. Sonderprogramm Ausbau erneuerbare Energien
  10. Informationsblatt De-minimis-Regeln
  11. Verordnung De-minimis Beihilfen
  12. Formular Berichterstattung (halbjährlich)
  13. Ansprechpersonen Landesbürgschaften & Innovationskredit
  14. Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene

Bewertungskriterien

  • Angemessenes Verhältnis von Vorhabenserfolg und Bürgschaftsrisiko
  • Ausschöpfung eigener Mittel vor Antragstellung
  • Sitz und Betriebsstätte in Hessen

Beschreibung

Landesbürgschaften Hessen bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen und gemeinnützigen Organisationen flexible Garantielösungen zur Absicherung von Investitions-, Betriebs- und Avalkrediten ab 2 Mio. Euro. Mit Quoten von bis zu 80 % (Investitionen 70 %, Betriebsmittel/Avalrahmen 50 %, Rettung/Umschuldung bis 90 %) schließen sie entscheidende Sicherheitenlücken im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes. Das Programm begleitet u. a. Innovationsvorhaben, Unternehmensnachfolgen, Management-Buy-Outs, Restrukturierungen und Investitionen in erneuerbare Energien sowie medizinische Infrastruktur in strukturschwachen Regionen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) agiert als Mandatsträgerin des Hessischen Finanzministeriums, berät Kreditinstitute und Antragstellende und steuert den gesamten Prozess von der Antragseinreichung bis zur Bürgschaftsurkunde.

Voraussetzung für eine Bürgschaft ist die Vorrangige Ausschöpfung eigener Mittel und anderer Refinanzierungsoptionen, ein stimmiges Verhältnis von Vorhabenerfolg zu Bürgschaftsrisiko sowie ein in Hessen ansässiger Steuersitz und eine dortige Betriebsstätte. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über das jeweilige Kreditinstitut, das die Würdigung der Förderkriterien übernimmt. Bürgschaftsobligo und Quote werden im Einzelfall festgelegt; die maximale Laufzeit beträgt 180 Monate. Eine einmalige Bürgschaftsprovision von in der Regel 1 % des Bürgschaftsobligos und eine jährliche Verwaltungsgebühr von 1 % der Bürgschaftssumme gewährleisten Kostentransparenz. Dieses Angebot stärkt die Wettbewerbsfähigkeit hessischer Unternehmen, eröffnet Kapitalzugänge für wachstumsorientierte Vorhaben und unterstützt den Standort Hessen nachhaltig bei der Bewältigung wirtschaftlicher Herausforderungen.

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