Zuschuss

Landesförderung freiwillige Rückkehr (VwV Rückkehrförderung)

Förderung von Rückkehrberatungsprojekten und freiwilliger Rückkehr in Baden-Württemberg. Anträge ganzjährig möglich, spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn einreichen.

Soziales Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 75.000 € pro Jahr
Förderquote: 50% - 60%

Förderziel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen, Organisationen, Vereine und Einzelpersonen bei der Durchführung von Rückkehrberatungsprojekten sowie Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr von Ausländerinnen und Ausländern in ihre Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten und gewährt dafür Zuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Rückkehr- und Reintegrationshilfen
  • Sonstige Kosten (z. B. Dolmetscher, Übersetzungen, Reisekosten, Geldtransfergebühren)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen mit Gewinnstreben
  • Errichtung von Gebäuden inklusive Um- und Erweiterungsbauten
  • Anschaffung von Immobilien

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Verbände, Vereine)
  • Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Rückkehrberatungsprojekte ohne EU-Förderung
  2. Antragsformular Rückkehrberatungsprojekte mit EU-Förderung
  3. Antrag auf Auszahlung einer Abschlagszahlung
  4. Verwaltungsvorschrift VwV Rückkehrförderung
  5. Besondere Nebenbestimmungen (Anlage zur VwV)
  6. FAQs zur VwV Rückkehrförderung

Bewertungskriterien

  • Regionale Bedeutung/Bedarfsdeckung
  • Eigenbeteiligung des Trägers
  • Einzugsbereich über Stadt- oder Landkreisgrenzen hinaus

Beschreibung

Die Landesförderung freiwillige Rückkehr (VwV Rückkehrförderung) in Baden-Württemberg unterstützt öffentliche und gemeinnützige Träger sowie Einzelpersonen bei der Planung und Umsetzung regionaler und landesweiter Rückkehrberatungsprojekte. Gefördert werden Kommunen, Verbände, Vereine und Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten (Höchstbetrag 75.000 € pro Jahr), bei EU-geförderten Projekten bis zu 50 %. Als förderfähige Ausgaben gelten Personalkosten, Sachkosten- und Pauschalen, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sowie Dolmetscher- und Reisekosten. Zielgruppe sind drittstaatsangehörige Ausländer:innen ohne gesichertes Aufenthaltsrecht, Asylbewerber:innen, Personen mit humanitärem Aufenthaltstitel, Beziehende öffentlicher Sozialleistungen sowie Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Maßnahmen zur Beratung, Organisationsunterstützung und nachhaltigen Reintegration in Herkunfts- oder Drittstaaten werden ebenso kofinanziert wie ergänzende EU-Projekte.

Die Antragstellung erfolgt ganzjährig, spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Referat 87). Die erforderlichen Unterlagen umfassen Antragsformulare (mit oder ohne EU-Förderung), Verwaltungsvorschrift, Nebenbestimmungen und FAQs. Gefördert werden neben operativen Beratungseinheiten auch Rückkehrhilfen für Ausreisewillige in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes als Vollfinanzierung. Bewertet wird nach regionaler Bedarfsdeckung, Trägerbeteiligung und überregionalem Einzugsbereich. Durch quartalsweise Statistiken, Projektberichte und Verwendungsnachweise wird die zweckentsprechende Mittelverwendung sichergestellt. Das Programm fördert so den Vorrang der freiwilligen Rückkehr, reduziert Soziallasten und stärkt die flächendeckende Beratung in Baden-Württemberg.

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