Zuschuss

Landesförderung freiwillige Rückkehr

Zuwendungen zur landesweiten Förderung, Qualifizierung und Vernetzung von Projekten, die durch zielstaatsbezogene Beratung und fallbezogene Reintegrationshilfen die freiwillige Ausreise in Baden-Württemberg unterstützen. Anträge ganzjährig möglich, jeweils spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 50% - 60%

Förderziel

Förderung von Projekten zur freiwilligen Ausreise in Baden-Württemberg durch qualifizierte Rückkehrberatung, Reintegrationshilfen und Vernetzung der Akteure mit dem Ziel der Stärkung der freiwilligen Rückkehr, Verringerung öffentlicher Soziallasten und Bereitstellung komplementärer Mittel zur EU-Finanzierung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Rückkehr- und Reintegrationshilfen
  • Sonstige Kosten (Dolmetscher, Übersetzung, Reisekosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Gewinnorientierte Maßnahmen
  • Rückwirkende Kosten
  • Reine Weiterleitung von Reintegrationshilfen ohne Beratung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn
  • Nachweis der Bedürftigkeit (AsylbLG, SGB II, SGB XII oder Wohngeld)
  • Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Vorgaben
  • Erklärung zur freiwilligen und nachhaltigen Rückkehr
  • Keine frühere Rückkehr-/Reintegrationshilfe bezogen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Verwaltungsvorschrift Rückkehrförderung
  2. Besondere Nebenbestimmungen
  3. Antragsformular EU-Förderung
  4. Antragsformular ohne EU-Förderung
  5. Projektbeschreibung
  6. Finanzierungsplan
  7. Quartalsstatistiken
  8. Verwendungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Bedarf und regionale Ausgewogenheit
  • Beantragung einer EU-Förderung
  • Höhe der Eigenbeteiligung
  • Einzugsbereich über Stadt-/Landkreisgrenzen

Beschreibung

Die Landesförderung freiwillige Rückkehr in Baden-Württemberg unterstützt öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine sowie Privatpersonen bei der Umsetzung projektbezogener Rückkehrmaßnahmen für Drittstaatsangehörige ohne gesichertes Aufenthaltsrecht, Asylbewerber:innen, Personen mit temporärer humanitärer Aufenthaltserlaubnis und Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution. Ein ganzjährig möglicher Antrag, jeweils spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, kann eine Finanzierungsquote zwischen 50 % und 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sowie Dolmetscher-, Übersetzungs- und Reisekosten. Nicht förderfähig sind unter anderem Immobilienerwerb, gewinnorientierte Maßnahmen, rückwirkende Kosten oder reine Weiterleitungen ohne Beratung. Wesentliche Voraussetzungen sind der Nachweis der Bedürftigkeit (AsylbLG, SGB II/XII oder Wohngeld), die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Vorgaben, eine Erklärung zur freiwilligen und nachhaltigen Rückkehr sowie der Verzicht auf frühere Reintegrationshilfen.

Ziel ist die Stärkung der freiwilligen Rückkehr als vorrangige Form der Aufenthaltsbeendigung, die Verringerung öffentlicher Soziallasten und die Bereitstellung komplementärer Mittel zur EU-Förderung (AMIF). Projekte sollen eine zielstaatsbezogene Beratung bieten, fallbezogene Reintegrationshilfen gewähren und die landesweite Vernetzung der Akteur:innen fördern. Die Auswahl erfolgt nach Bedarf, regionaler Ausgewogenheit, Höhe der Eigenbeteiligung und grenzübergreifendem Einzugsbereich. Neben Ansuchen sind Verwaltungsvorschrift, Nebenbestimmungen, Antragsformulare (mit oder ohne EU-Förderung), Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Quartalsstatistiken und Verwendungsnachweis einzureichen. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31. März 2028 gültig und wird durch das Regierungspräsidium Karlsruhe betreut. Diese Förderung schafft nachhaltige Perspektiven für Rückkehrinteressierte und entlastet langfristig die öffentlichen Haushalte.

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