Zuschuss

Landesförderung von Hubschrauberbergung von Falltieren

Förderung von Hubschrauberbergungen von Falltieren aus unwegsamem Gelände zur Wahrung der Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention. Auszahlung an das beauftragte Flugunternehmen. Gültig seit 01.01.2014, unbegrenzt.

Tierschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Förderquote: 75%

Förderziel

Gefördert werden Hubschrauberbergungen von Falltieren aus unwegsamem Gelände, die aus Gründen der allgemeinen Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention beseitigt werden müssen.

Förderfähige Ausgaben

  • Hubschrauberbergungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • keine Lebendtierbergung
  • kein Auslangen mit üblichem Bergegerät
  • keine Ausnahmebewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. FAX-Vorlage
  2. Rechnung vom Flugunternehmen

Beschreibung

Die Landesförderung für Hubschrauberbergungen von Falltieren in Kärnten unterstützt Unternehmen bei der bergungsbedingten Entfernung verendeter Tiere aus unwegsamem Gelände. Ziel des Programms ist es, eine fachgerechte Beseitigung im Sinne der allgemeinen Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention sicherzustellen. Gefördert werden ausschließlich die Kosten für den Hubschraubereinsatz, der eingesetzt wird, wenn eine herkömmliche Bergung mit üblichem Bergegerät nicht möglich ist und keine Ausnahmebewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt. Der Zuschuss in Höhe von 75 % der anfallenden Bergungskosten wird direkt an das beauftragte Flugunternehmen ausgezahlt. Das Förderinstrument läuft seit dem 01.01.2014 unbefristet und kann fortlaufend beantragt werden, sobald der Bedarf entsteht.

Anspruchsberechtigt sind Tierhalter:innen und Unternehmen in Kärnten, die den Hubschraubereinsatz zur Bergung von verendeten Tieren aus schwierigen Geländebedingungen benötigen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine Lebendtierbergung handelt und der Einsatz auf Grundlage der günstigsten Angebotslage durch die zuständige Gemeinde beauftragt wird. Zur Antragstellung werden eine ausgefüllte FAX-Vorlage sowie die Rechnung des jeweils beauftragten Flugunternehmens benötigt. Mit dieser Förderung stärkt das Land Kärnten den Tierschutz, fördert Energieeffizienz und leistet einen Beitrag zum Klimaschutz, indem Wegezeiten reduziert und aufwendige Erdmobilisationen vermieden werden. Weitere Details sind bei der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, im Amt der Kärntner Landesregierung erhältlich.

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