Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Aufwandsentschädigung für in der Jugendarbeit ehrenamtlich leitend Tätige, maximal 12 Tage pro Jahr. Fortlaufende Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Gesetzes ist es, ehrenamtlich leitend in der Jugendarbeit tätige Personen finanziell zu entlasten, indem für jeden Arbeitstag ein Verdienstausfall von bis zu 70 € erstattet wird. Damit sollen die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit unterstützt werden.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als ehrenamtlich leitend in der Jugendarbeit
- Angehörigkeit zu einem anerkannten Träger der Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
Beschreibung
Das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit ist ein Förderprogramm, das in Rheinland-Pfalz eine finanzielle Entlastung für ehrenamtlich leitend tätige Personen vorsieht, die in der Jugendarbeit aktiv sind. Mithilfe eines Zuschusses von bis zu 70 € pro Tag wird ein Verdienstausfall ausgeglichen, der durch die engagierte Tätigkeit bei anerkannten Trägern der Jugendhilfe entsteht. Die Förderung umfasst maximal 12 Tage pro Jahr und ist als fortlaufende Maßnahme konzipiert, um ehrenamtliche Verantwortliche in ihrem Engagement nachhaltig zu unterstützen. Diese Maßnahme unterstreicht den Stellenwert des Ehrenamts und trägt zur Anerkennung der geleisteten Arbeit bei, indem sie finanzielle Unterstützung für den reinen Aufwandsausgleich bereitstellt.
Das Programm richtet sich speziell an Privatpersonen, die in leitender Funktion in der Jugendarbeit tätig sind und bei einem öffentlichen oder anerkannten Träger in Rheinland-Pfalz arbeiten. Durch die Förderung werden die mit der ehrenamtlichen Arbeit verbundenen Verdienstausfälle kompensiert, was vor allem jene Menschen entlastet, die sich trotz möglicher finanzieller Herausforderungen für das Gemeinwohl engagieren. Die Antragstellung erfolgt mittels eines standardisierten Antragsformulars, das den Nachweis der Tätigkeit und die Mitgliedschaft in einem der anerkannten Träger der Jugendhilfe umfasst. Damit wird sichergestellt, dass die Unterstützung gezielt an Personen fließt, die in der Jugendarbeit eine tragende Rolle übernehmen.
Die nachhaltige finanzielle Förderung unterstreicht die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Region. Durch die zeitlich begrenzte, aber wiederkehrende Zuwendung wird es den ehrenamtlich tätigen Personen ermöglicht, sich voll und ganz auf ihre leitenden Aufgaben zu konzentrieren, ohne dass finanzielle Einbußen ihre Arbeit beeinträchtigen. Das Förderprogramm leistet somit einen essenziellen Beitrag zur Qualitätssteigerung in der Jugendarbeit und zeigt, wie staatliche Unterstützung das gesellschaftlich wertvolle Engagement nachhaltig befördern kann. Mit diesem Ansatz wird die Basis für eine erfolgreiche und inklusive Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz gezielt gestärkt.
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