Landeskulturförderung Niedersachsen
Landeskulturförderung in Niedersachsen fördert Investitionen, Digitalisierung und kleinere bauliche Maßnahmen sowie Stipendien in Kultur und Medien mit Zuschüssen von 5.000 € bis 50.000 € pro Projekt. Anträge jederzeit online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen sowie Stipendien in den Bereichen bildende Kunst, Musik und Literatur. Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen (z. B. Digitalisierung)
- Kleinere bauliche Maßnahmen
- Projektkosten
- Stipendien
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fläche der Einrichtung max. 500 Quadratmeter
- Maximal 3 hauptamtliche Beschäftigte oder nicht mehr als 5 Eigenproduktionen pro Jahr
- Spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Förderkriterien
Beschreibung
Die Landeskulturförderung Niedersachsen unterstützt privat getragene Initiativen, Interessenverbände und sonstige Vereine im gesamten Bundesland mit finanziellen Zuschüssen von 5.000 € bis 50.000 € pro Projekt. Gefördert werden Investitionen – insbesondere im Bereich der Digitalisierung –, kleinere bauliche Maßnahmen sowie Projektkosten in den Themenfeldern Kultur, Kultur & Medien und Medien. Zudem stehen Stipendien in den Sparten bildende Kunst, Musik und Literatur zur Verfügung. Ziel ist es, die Vielfalt des kulturellen Angebots zu stärken und kleine Kultureinrichtungen bei der Entwicklung innovativer Vermittlungsformate zu begleiten und zukunftsfähig aufzustellen.
Antragsberechtigt sind Träger:innen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen mit einer Nutzfläche von maximal 500 m² sowie nicht mehr als drei hauptamtlich Beschäftigten oder bis zu fünf Eigenproduktionen pro Jahr. Förderfähig sind Ausgaben für Digitalisierungsvorhaben, bauliche Kleininvestitionen, projektbezogene Maßnahmen und freiberuflich geführte Stipendienvorhaben. Einreichungen sind jederzeit online vor Beginn der geplanten Maßnahme möglich. Die Bewilligung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das seine Kulturpolitik auf den Säulen institutioneller Förderung, Projekt- und Programmförderung sowie regionaler Kulturförderung aufbaut. Interessierte erhalten alle formalen Voraussetzungen und Richtlinien in der Online-Datenbank des MWK und können direkt im NAVO-Portal ihre Förderanträge stellen.
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