Landesprogramm Arbeit – B2/b Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – IT-Scouts
Förderung zur Beschäftigung von IT-Scouts, die junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen, um insbesondere das Interesse an IT-Berufen zu wecken und die duale Berufsbildung in Schleswig-Holstein zu stärken.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des ESF Plus 2021–2027 die Maßnahme "Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung", um junge Menschen im Berufsorientierungsprozess zu unterstützen, die Attraktivität der dualen Berufsbildung zu erhöhen und insbesondere Mädchen und Frauen für IT-bezogene Berufsperspektiven zu begeistern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldzinsen
- Kosten für Infrastrukturen, Grundstücke und Immobilien
- Rückstellungen und Rücklagen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Nachweis über langjährige spezifische Kenntnisse im Bereich der beruflichen Orientierung und digitale Transformation
- Umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zur Information junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag als PDF
- Projektbeschreibung (max. 10 Seiten)
- Finanzierungsplan
- Nachweise über Personalkosten
- Anlagen zum Antrag
Bewertungskriterien
- Projektkonzeption
- Eignung des Projektträgers
- Projektfinanzierung
- Bereichsübergreifende Grundsätze
Beschreibung
Das Landesprogramm Arbeit – B2/b Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – IT-Scouts in Schleswig-Holstein unterstützt gezielt junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die Maßnahme fördert den Einsatz von sogenannten IT-Scouts, deren Ziel es ist, Berührungsängste im Umgang mit digitalen Techniken abzubauen und das Interesse an IT-bezogenen Berufen zu wecken. Im Rahmen dieser Aktion werden Informationsveranstaltungen, individuelle Einzelberatungen und andere berufsorientierende Maßnahmen angeboten, um ein breites Spektrum an Ausbildungsperspektiven, vor allem für Mädchen und Frauen, zugänglich zu machen. Durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte aus dem IT-Bereich wird die Attraktivität der dualen Berufsbildung nachhaltig gestärkt.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Personal-, Sach- und Gemeinkosten und deckt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben ab. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass antragsberechtigte Träger außerhalb der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein über langjährige Expertise in der beruflichen Orientierung und Erfahrungen im Umgang mit der digitalen Transformation verfügen. Ein entscheidender Bestandteil des Förderprogramms ist zudem die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, die sicherstellt, dass interessierte junge Menschen im Übergang von Schule zu Beruf von den Angeboten der IT-Scouts erfahren. Die Maßnahme richtet sich an Schüler:innen an berufsbildenden Schulen, an Teilnehmer:innen in Übergangsprogrammen sowie an junge Menschen, die sich über den Berufseinstieg im IT-Sektor informieren möchten.
Die Bewerbung erfolgt auf Basis eines strukturierten Projektantrags, der neben einer ausführlichen Projektbeschreibung auch einen detaillierten Finanzierungsplan sowie Nachweise der Personalkosten umfasst. Antragstellende müssen sich im Rahmen einer neuen Ausschreibung pro Förderabschnitt beteiligen und ihre Unterlagen fristgerecht, als PDF, einreichen. Bewertet werden neben der inhaltlichen Projektkonzeption insbesondere die Eignung des Projektträgers, die geplante Finanzierung sowie die Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze hinsichtlich Geschlechtergleichstellung und Barrierefreiheit. Dieses Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Berufsorientierung und zur nachhaltigen Entwicklung des IT-Sektors in Schleswig-Holstein, indem es qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung im Übergangsbereich zur dualen Ausbildung bereitstellt.
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