Landesprogramm Arbeit – B2/c Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung – Regionale Ausbildungsbetreuung
Wenn Sie professionelle Beratungen für Jugendliche anbieten, deren Ausbildungsverhältnis von Abbruch bedroht ist oder bereits gelöst wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des ESF Plus 2021–2027 die Bereitstellung von Beratungs- und Betreuungsangeboten zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Gefördert werden Maßnahmen, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf stabilisieren, ihre Kompetenzen stärken und Unternehmen bei der Wiederbesetzung freigewordener Ausbildungsplätze unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Gemeinkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldzinsen
- Kosten für Infrastrukturen
- erstattungsfähige Umsatzsteuer
- Rückstellungen
- Bußgelder
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger der Regionalen Ausbildungsbetreuung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung
- Anwendung innovativer Beratungsmethoden (z. B. systemischer Ansatz, Züricher-Ressourcen-Modell)
- Enge Kooperation mit Betrieben, Schulen, Kammern, der Agentur für Arbeit sowie weiteren Fachdiensten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Projektkonzeption
- Eignung des Projektträgers
- Projektfinanzierung
- Bereichsübergreifende Grundsätze
Beschreibung
Das Landesprogramm Arbeit – B2/c Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung fördert in Schleswig-Holstein gezielt Maßnahmen, die junge Menschen im Übergang von der Schule in den Berufsalltag unterstützen. Im Rahmen dieses Programms wird insbesondere professionelle Beratungs- und Betreuungsarbeit honoriert, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und Auszubildende, deren Ausbildungsrelation von Abbruch bedroht oder bereits gelöst wurde, nachhaltig zu stabilisieren. Durch innovative Beratungsmethoden – unter anderem durch systemische Ansätze und Modelle wie das Züricher-Ressourcen-Modell – wird ein bedarfsgerechter Einsatz von Ressourcen ermöglicht. Zusätzlich werden Unternehmen aktiv einbezogen, um freie Ausbildungsplätze wieder zu besetzen und so den dualen Ausbildungserfolg langfristig zu sichern.
Gefördert werden ausschließlich Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Personalkosten, Sach- und Gemeinkosten. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die förderberechtigten Träger der Regionalen Ausbildungsbetreuung außerhalb der Landesverwaltung ihren Sitz oder Betrieb in Schleswig-Holstein haben und über langjährige Erfahrungen in der Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen. Ein zentraler Aspekt besteht in der engen Zusammenarbeit mit regionalen Partner:innen wie Schulen, Kammern, Betrieben, der Agentur für Arbeit und weiteren Fachdiensten. Dieses Bündeln von Kompetenzen unterstützt gezielt dabei, Jugendliche und Auszubildende in Krisensituationen zu begleiten und deren eigenständige und fundierte Berufswahlentscheidung zu fördern.
Der Antrag für die Maßnahme ist bis zum 28.07.2023 (12:00 Uhr) vollständig einzureichen – entweder online über das Serviceportal Schleswig-Holstein oder in Papierform. Das Programm richtet sich an öffentliche Einrichtungen und zielt darauf ab, mit einem Beitrag von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben eine solide Eigenfinanzierung sicherzustellen. Bei der Bewertung werden unter anderem die klare Projektkonzeption, die Eignung des Projektträgers, die tragfähige Projektfinanzierung sowie bereichsübergreifende Grundsätze wie Chancengleichheit und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Durch diese strukturierte und nachhaltige Herangehensweise soll die Attraktivität der dualen Berufsausbildung erhöht, Ausbildungsabbrüche konsequent verhindert und ein gleichberechtigter Zugang zu beruflicher Bildung gewährleistet werden.
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