Zuschuss

Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“

Zuschuss für zusätzliche Maßnahmen zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Saarland. Antrag spätestens einen Monat vor Maßnahmenbeginn einreichen.

Soziales Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland

Förderziel

Unterstützung zusätzlicher Maßnahmen, die das bestehende Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zur nachhaltigen Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt im Saarland erweitern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Antragstellung spätestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme

Beschreibung

Das Landesprogramm „Arbeit für das Saarland – ASaar“ bietet juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Saarland attraktive Zuschüsse zur Ergänzung des Förderangebots der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände, Vereine, Stiftungen und weitere öffentlich geförderte Einrichtungen, die Maßnahmen zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Menschen umsetzen. Das ASaar-Programm fördert sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse nach SGB II, Arbeitsgelegenheiten (AGH), kombinierte Aktivierungsmaßnahmen nach SGB II und SGB III, flankierende Sonderprogramme des Bundes und systemische Beratung von Familien im Leistungsbezug nach SGB II. Mit einem ganzheitlichen Betreuungskonzept als Bindeglied zwischen Aktivierung, beruflicher Qualifizierung und sozialintegrativen Leistungen werden individuelle Vermittlungshemmnisse abgebaut, die Beschäftigungsfähigkeit gesteigert und die soziale Teilhabe nachhaltig gestärkt.

Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ziele stehen im Mittelpunkt: Die Dauer der Arbeitslosigkeit wird verkürzt, Langzeitarbeitslosigkeit dauerhaft vermieden und die Sicherung des Lebensunterhalts eigenverantwortlich unterstützt. Fördervoraussetzung ist die rechtsfähige Organisationsform und eine fristgerechte Antragstellung beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, die spätestens einen Monat vor Maßnahmebeginn zu erfolgen hat. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Art, Umfang und Zielgruppe der geplanten Maßnahme; eine fortlaufende Antragstellung ermöglicht flexible Planungen. Antragsunterlagen wie das Formular für Landesmittel, der ausführliche Förderrahmen sowie die Grundsätze zu Prämien und stabilen Beschäftigungsangeboten stehen als Downloads zur Verfügung. Durch die passgenaue Kombination landeseigener Mittel mit Bundesprogrammen entsteht ein breites Fördernetzwerk, das Chancengleichheit stärkt und die Arbeitsmarktchancen im Saarland nachhaltig verbessert.

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