Landesprogramm Kinderschutz
Förderung vorbeugender, kooperativer und inklusiver Kinderschutzmaßnahmen in Thüringen. Anträge bis zum 30.11. eines Jahres möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt Träger der Jugendhilfe sowie andere Einrichtungen und Personen bei der Planung und Durchführung präventiver, kooperativer und inklusiver Kinderschutzmaßnahmen, einschließlich Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz, Qualitätsentwicklung und Fortbildungsangebote.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kinder- und Jugendschutzdienste
- Investitionen
- Maßnahmen nach dem Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen"
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis oder kreisfreie Stadt)
- Träger der freien Jugendhilfe bzw. sonstige juristische und natürliche Personen für überörtliche, fachlich bedeutende Projekte
- Berücksichtigung der fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses
- Bei Personen: Fachliche Empfehlungen zu Fachkräften im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen
Beschreibung
Die Landesinitiative Kinderschutz in Thüringen fördert vorbeugende, kooperative und inklusive Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Träger:innen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie weitere juristische und natürliche Personen können Zuschüsse für Projekte wie den Aufbau regionaler Netzwerke der Frühen Hilfen, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sowie Initiativen zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung beantragen. Mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent werden innovative Ansätze unterstützt, die auf eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Schutzstrukturen abzielen und die Zusammenarbeit verschiedener Fachdisziplinen sowie die Teilhabe aller Beteiligten in den Blick nehmen.
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Träger:innen der freien Jugendhilfe und weitere Projektträger:innen mit überörtlicher Bedeutung unter Berücksichtigung der fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses. Ausgeschlossen sind Investitionskosten, laufende Kinder- und Jugendschutzdienste und Maßnahmen des Programms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Anträge können jährlich bis zum 30. November beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht werden. Durch das Landesprogramm erhalten Projektverantwortliche die Möglichkeit, wirksame Schutzkonzepte umzusetzen, interdisziplinäre Kooperationen zu stärken und den Kinderschutz in Thüringen auf hohem Qualitätsniveau weiterzuentwickeln.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.