Landesprogramm „Kultur und Schule"
Förderung kultureller Bildungsprojekte an Schulen in Nordrhein-Westfalen mit 80 % Zuschuss (bis zu 4.200 € Ausgaben, Festbetragsfinanzierung 3.360 €). Projektdatenblätter bis 31.03., Förderanträge bis 31.05. einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Direktes Erleben von Kunst und Kultur im Schulalltag zu fördern und Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft und Wohnumfeld Begegnungen mit allen Kultursparten (Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film, neue Medien) zu ermöglichen sowie schulisches Lernen durch kreative Projekte zu ergänzen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch kreisfreie Städte, Kreise oder Träger genehmigter Ersatzschulen
- Sicherstellung des Eigenanteils von 20 % (840 €)
- Teilnahme der geförderten Künstlerinnen und Künstler an vier eintägigen Seminaren
- Projekte mit in der Regel 40 Einheiten à 90 Minuten über ein Schuljahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektdatenblatt
- Förderantrag
Bewertungskriterien
- Nachweis gesichertem Eigenanteil
- Teilnahme an Seminaren
- Ausgestaltung und Qualität des Projektkonzepts
Beschreibung
Das Landesprogramm „Kultur und Schule“ in Nordrhein-Westfalen stärkt die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch die finanzielle Unterstützung künstlerischer Projekte im Schulalltag. Mit einem Förderziel, das auf das unmittelbare Erleben von Theater, Literatur, bildender Kunst, Musik, Tanz, Film und neuen Medien abzielt, ergänzt es das schulische Lernen durch kreative Impulse. Kulturinstitutionen und freiberufliche Kulturakteur:innen entwickeln passgenaue Konzepte, um Schüler:innen unabhängig von Herkunft und Wohnort gemeinsame Begegnungen mit Kunst zu ermöglichen. Als Festbetragsfinanzierung werden 80 % der anerkennungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 4.200 € abgedeckt, woraus sich eine Fördersumme von 3.360 € pro Projekt ergibt. Die Projekte erstrecken sich in der Regel über 40 Einheiten à 90 Minuten innerhalb eines Schuljahres und laufen über einen Zeitraum von bis zu zehn Monaten.
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise sowie Träger genehmigter Ersatzschulen, die in Kooperation mit öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen Projektvorschläge einreichen. Voraussetzung für die Zuwendung ist die Sicherstellung eines Eigenanteils von 20 % (mindestens 840 €) sowie die Teilnahme der geförderten Künstler:innen an vier eintägigen Seminaren zur Vorbereitung und Qualitätsentwicklung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt anhand der Nachweise zum Eigenanteil, der Seminarteilnahme und der inhaltlichen Qualität des Projektkonzepts. Zwingend ist die Einreichung des Projektdatenblatts bis zum 31. März und des Förderantrags bis zum 31. Mai eines Jahres. Gefördert wird durch einen Zuschuss der Bezirksregierung Arnsberg, die als moderne Landesbehörde die Verwaltungsdienstleistungen für dieses Programm koordiniert und eine unabhängige Jury einsetzt. Dieses Angebot eröffnet Schulen die Chance auf kreative Bildungsprojekte mit professionellen Kulturpartner:innen.
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