Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Zuschuss für niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Förderung in zwei Modulen (Beratung und Umsetzung) mit bis zu 40 % Zuschuss. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein bei der Planung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, Ressourceneffizienz, Prozessoptimierung und zum Klimaschutz im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027.
Förderfähige Ausgaben
- externe Beratungsleistungen
- Hardware (Server, Speicher- und Peripheriegeräte)
- Software (Lizenzkosten, SaaS, Cloud-Miete)
- Installations- und Anpassungsdienstleistungen
- Datenmigration
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Standard-Hard- und Software für Büroausstattung
- selbst erstellte Hard- und Software
- reine Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsfortschritt
- gebrauchte Geräte und Ausstattung
- Wartung und Softwarepflege
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Einsatz der geförderten Hard- und Software im Unternehmen in Schleswig-Holstein
- Für Modul Beratung: Beratungsdienstleistende müssen für go-digital-Beratung des Bundes lizenziert sein und einen schriftlichen Umsetzungsbericht erstellen
- Für Modul Umsetzung: zuvor erfolgreiches Modul Beratung oder go-digital-Förderung innerhalb der letzten 18 Monate
- Vorhaben im Modul Umsetzung muss substanziell verbesserte digitale Aufstellung ermöglichen und Klimaschutz- und Ressourceneffizienzziele unterstützen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Angebot/Nachweis zertifizierter Beratungsunternehmen
- Liste der für go-digital lizenzierten Beratungsunternehmen
- Positiv- und Negativliste
- Antrag Kalkulation DKU Modul 2
- Scoringtabelle zu Querschnittszielen
- Muster-Vollmacht (bei Vertretung)
- Datenschutzrechtliche Aufklärung
Bewertungskriterien
- Substanzieller Digitalisierungsfortschritt
- Beitrag zu Klimaschutz und Ressourceneffizienz
- Einhaltung der Querschnittsziele (Nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung)
- Innovationsgrad der digitalen Lösung
Beschreibung
Unter dem Dach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt das Land Schleswig-Holstein mit dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 das Förderinstrument „Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)“. Ziel ist es, kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 10 Mio. € bei der Planung und Umsetzung klimafreundlicher Digitalisierungsprojekte zu begleiten. Die Förderung unterteilt sich in Modul Beratung – inklusive externer Beratungsdienstleistungen zur Prozessanalyse, IT-Sicherheit und Entwicklung tragfähiger Digitalstrategien (40 % bis 20.000 €) – und Modul Umsetzung, das Investitionen in Hardware, Software, Installations- und Anpassungsleistungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte mit pauschal 20 % Personalkostenanteil bezuschusst (40 % bis 200.000 €).
Kleine Unternehmen aus Schleswig-Holstein realisieren ihre Vorhaben innerhalb von acht Monaten (Beratung) beziehungsweise 18 Monaten (Umsetzung) und weisen einen spürbaren Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Ressourceneffizienz, Prozessoptimierung und Klimaschutz nach. Nicht förderfähig sind etwa Standard-Büroausstattung, reine Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsfortschritt oder Online-Marketing-Maßnahmen. Die Beurteilung erfolgt anhand des Innovationsgrades, des Beitrags zu Querschnittszielen wie Gleichstellung und Nachhaltigkeit sowie der Klimaschutzwirkung. Anträge können fortlaufend bis zum 31. Dezember 2027 über das digitale Serviceportal eingereicht werden. Das Programm bietet kleinen Betrieben einen effektiven Hebel, um ihre Wettbewerbsfähigkeit durch moderne IT-Lösungen zu steigern.
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