Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Förderung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen in Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027. Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 60 % möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen und sonstige investive Maßnahmen zur Aufwertung des touristischen Angebots.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Investitionskosten für Infrastruktur
- Planungs- und Beratungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grunderwerb
- Betriebskosten
- Eigenleistungen kommunaler Ämter
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Trägerschaft durch Gemeinden oder steuerbegünstigte Einrichtungen
- Mitgliedschaft in regionaler Tourismusorganisation (LTO)
- Standort in C- oder D-Fördergebiet gemäß GRW
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Vergabevermerke
- Lageplan
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Bedeutung für touristisches Angebot
- Beitrag zur Klimaanpassung
- Regionale Einbindung
- Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Beschreibung
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 unterstützt die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Maßnahmen der kommunalen Tourismusinfrastruktur, zum Beispiel Promenaden, Badestellen mit Besucherinformation, Rad- und Wanderwege, Kurparks, öffentliche Toiletten sowie Treffpunkte und Naturerlebnis-anlagen. Einnahmeschaffende Vorhaben wie Erlebnisbäder, Kurhäuser und multifunktionale Freizeiteinrichtungen können im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bezuschusst werden. Die Förderung umfasst Baureifmachung, Kanal- und Energieanschlüsse, Kunst-im-öffentlichen-Raum, Planungs- und Beratungsleistungen. Nicht förderfähig sind Grunderwerbskosten, reine Unterhaltungskosten, betriebliche Eigenleistungen und Ausgaben für Gastronomie oder Einzelhandel. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Zu den Grundvoraussetzungen gehören die Mitgliedschaft des Trägers in einer Regionalen Tourismusorganisation, die Standortbindung der geförderten Infrastruktur für mindestens fünf Jahre und ein nachgewiesener Beitrag zur Aufwertung des touristischen Angebots. Zuschüsse von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten können durch 15 %-Zuschläge bei interkommunalen Projekten, Beitrag zur Energiewende oder Fachkräftesicherung auf bis zu 75 % steigen.
Investoren und Kommunen profitieren von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis 60 % bzw. bis zu 90 % bei herausragender regionaler Bedeutung. Förderfähige Kosten erstrecken sich auf Bau-, Ausstattungs- und Nebenkosten, Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen sowie für Kunst-im-öffentlichen-Raum. Die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit, Raumordnung und Vergaberecht erfolgt durch die IB.SH. Eine zweistufige Auszahlung – bei Baubeginn und Inbetriebnahme – unterstützt eine planstabile Finanzierung. Die Zweckbindung der Investition beträgt fünf Jahre. Regionalen Leitbildern oder Entwicklungskonzepten folgend, ermöglichen die Fördermittel einen nachhaltigen Ausbau der touristischen Infrastruktur und damit die langfristige Stärkung des Ganzjahres-Tourismus in Schleswig-Holstein.
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