Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT‑Richtlinie)
Das Programm fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsvorhaben in Schleswig-Holstein, mit besonderem Fokus auf den Ausbau von Forschungskompetenzen, den Technologietransfer und die Förderung zukunftsfähiger Technologien im Kontext von Energiewende, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Programms ist es, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Schleswig-Holstein zu unterstützen, die ihre Forschung und Entwicklung im Rahmen anwendungsorientierter Projekte ausweiten möchten. Gefördert werden Vorhaben, die den Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, innovativen Technologien und den Transfer von Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen vorantreiben – dabei werden insbesondere die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes definierten Spezialisierungsfelder berücksichtigt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Fremdleistungen
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Innovationspotenzial oder innovativer Charakter des Vorhabens
- Bezug zu den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (RIS3.SH)
- Eigenanteil von mindestens 10% der Gesamtkosten
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweise (z.B. Rechnungen, Stundennachweise)
- Kooperationsvertrag (bei Verbundvorhaben)
- Verwendungsnachweise
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Bezug zu den RIS3.SH Spezialisierungsfeldern
- Ökonomische Relevanz und nachhaltige Wertschöpfung
- Realisierbarkeit sowie technische und wirtschaftliche Machbarkeit
- Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit
Beschreibung
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 fördert anwendungsorientierte Forschungs‑ und Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein. Mit dem Ziel, die Forschungskompetenzen zu erweitern und den Technologietransfer in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu intensivieren, unterstützt das Programm Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen in der Region. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die aktiv zur Energiewende, zum Klimaschutz und zur Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft beitragen. Dabei werden zukunftsfähige Technologien und innovative Verfahren gezielt subventioniert – von experimenteller Entwicklung bis hin zu industrieller Forschung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei eine flexible Anteilsfinanzierung von 25 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich ist.
Neben der Stärkung von Forschungskapazitäten legt das Programm besonderen Wert auf den Transfer von Wissen in die Wirtschaft und die Vernetzung verschiedener Akteure. Fördervoraussetzungen sind ein innovativer Charakter des Vorhabens, eine klare Ausrichtung auf die in der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holsteins definierten Spezialisierungsfelder sowie ein gesicherter Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, Fremdleistungen und Investitionskosten. Die Bewertung der Projekte basiert auf Kriterien wie Innovationsgrad, ökonomische Relevanz, technische Machbarkeit und nachhaltige Wertschöpfung, wodurch die Versprechen einer modernen und zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur untermauert werden.
Das Antragsverfahren ist in zwei Stufen gegliedert: Zunächst erfolgt die Einreichung eines Projektvorschlags, der die grundsätzliche Förderwürdigkeit und den Bezug zu den gesetzlichen sowie landesspezifischen Zielsetzungen darlegt. In der zweiten Phase wird auf Basis dieses Vorschlags ein detaillierter Förderantrag mit konkreter Kosten- und Finanzierungsplanung eingereicht. Durch diese strukturierte Vorgehensweise, unterstützt von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein, wird ein transparenter, nachvollziehbarer und effektiver Mittelabruf gewährleistet. Das Programm leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und zur Stärkung der regionalen Innovationskraft in Schleswig-Holstein.
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