Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit
Förderung zur energetischen Optimierung von Bildungsstätten und Jugendeinrichtungen in Schleswig-Holstein. Zuschuss wird gewährt, um die Energieeffizienz zu verbessern und Treibhausgasemissionen zu senken.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz in Bildungsstätten der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie in Einrichtungen der Jugendarbeit. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch zu senken und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Förderung erfolgt über einen EFRE-Zuschuss, der bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt und bei Vorliegen entsprechender Landesmittel auf bis zu 80 Prozent aufgestockt werden kann.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Familien- oder Berufsbildungsstätten
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Im Bereich der Bildungsstätten: gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts unter hauptberuflicher Leitung, sofern sie nicht vorrangig gewerblich tätig sind
- Im Bereich der Jugendstätten: gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII in Schleswig-Holstein
- Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände in Schleswig-Holstein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Energetische Bewertung des Ist-Zustandes
- Sanierungsmaßnahmenkonzept
- Berechnung der erzielbaren Energieeinsparungen
- Nachweis der Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Nachweis des Eigenanteils von mindestens 10%
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Nachweis der errechneten Energieeinsparungen
- Prüfbarer energetischer Ist-Zustand
- Angemessener Eigenanteil
Beschreibung
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten sowie in Stätten der Jugendarbeit in Schleswig-Holstein bietet eine attraktive Förderung für Vorhaben, die den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen senken. Das Programm richtet sich an gemeinnützige Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen, die Vorhaben zur Steigerung der energetischen Effizienz realisieren möchten. Dabei werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, Optimierung der Heiz- und Lüftungstechnik sowie die Integration erneuerbarer Energien gefördert. Mit Zuschüssen, die grundsätzlich 40% der förderfähigen Ausgaben abdecken können und bei Verfügbarkeit von zusätzlichen Landesmitteln auf bis zu 80% aufgestockt werden können, wird ein bedeutender finanzieller Beitrag zur nachhaltigen Sanierung geleistet.
Förderfähig sind insbesondere Einrichtungen der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung sowie Stätten der Jugendarbeit, die als juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts unter hauptberuflicher Leitung arbeiten. Im Rahmen der Förderung müssen detaillierte Unterlagen eingereicht werden, wie eine energetische Bewertung des Ist-Zustandes, ein fundiertes Sanierungskonzept sowie ein Nachweis über die zu erwartenden Energieeinsparungen. Zu den weiteren Voraussetzungen zählt die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Nachweis eines Eigenanteils von mindestens 10% der Gesamtkosten. Die Evaluation der Vorhaben erfolgt anhand klar definierter Kriterien, zu denen unter anderem die nachvollziehbare Berechnung der Energieeinsparungen und die Umsetzung in einer sinnvollen, bauphysikalisch optimalen Reihenfolge der Maßnahmen zählen.
Die Initiative unterstützt nicht nur den ökologischen Umbau der Einrichtungen, sondern fördert zugleich eine langfristige, nachhaltige Transformation im regionalen Bildungs- und Jugendbereich. Insbesondere tragen die energetischen Optimierungsmaßnahmen dazu bei, den Primärenergieverbrauch zu senken und den ökologischen Fußabdruck zu minimieren. Die Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss erleichtert es den Träger:innen, notwendige Investitionen vorzubereiten und umzusetzen. Durch die bundesweite und regionale Vernetzung der Träger:innen wird zudem ein Wissensaustausch ermöglicht, der die kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz in den deutschen Bildungslandschaften weiter vorantreibt. Interessierte Institutionen können sich detailliert über die spezifischen Fördervoraussetzungen und Verfahrensweisen informieren, um so den Grundstein für eine zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklung zu legen.
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