Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nicht-investive Tourismusvorhaben

Förderung von nicht-investiven Projekten im Tourismus – Erarbeitung von regionalen Tourismusentwicklungskonzepten und Machbarkeitsstudien mit nicht rückzahlbarem Zuschuss. Anträge fortlaufend möglich.

Regionalförderung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Unternehmensgröße: alle Größen
Fördersumme: 100.000 €
Förderquote: 75%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung nicht-investiver touristischer Projekte wie die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte und Planungs- und Beratungsleistungen (Machbarkeitsstudien) zur Vorbereitung und Durchführung öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen in Schleswig-Holstein.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Beratungsleistungen
  • Machbarkeitsstudien

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bauleitplanung
  • Investive Infrastrukturmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im GRW-Fördergebiet
  • Zugehörigkeit zu lokaler Tourismusorganisation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Tourismusentwicklungskonzept
  3. Machbarkeitsstudie
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Regionalentwicklung
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Kooperationsgrad

Beschreibung

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 fördert in Schleswig-Holstein nicht-investive Tourismusvorhaben wie die Erstellung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte (TEK) und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen. Öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie private Betreiber öffentlicher Tourismusinfrastruktur können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen – maximal 100.000 Euro je Vorhaben. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess erarbeiten die Projektträger gemeinsam mit lokalen Akteuren eine fundierte Bestandsaufnahme, formulieren Entwicklungsziele und priorisieren Maßnahmen. Die Machbarkeitsstudien vertiefen die Planung größerer Infrastrukturprojekte und berücksichtigen Aspekte wie Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 24 Monate, eine ständige Antragsmöglichkeit gewährleistet flexible Projektstarts.

Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Regionalentwicklung im ländlichen Raum. Die Förderung gilt für Vorhaben in den ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten, Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer lokalen Tourismusorganisation. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) übernimmt die Bewilligung und Abwicklung der Zuschüsse, die Digitalantragstellung erfolgt über das Serviceportal Schleswig-Holstein. Die Maßnahme unterstützt die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030 und fördert die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Unternehmen und lokalen Verbänden. Sie zielt darauf ab, die touristische Angebotsstruktur zu verbessern, Wachstum zu ermöglichen und Arbeitsplätze in der Tourismusbranche zu sichern. Die frühzeitige fachliche Begleitung und die enge Verzahnung mit regionalen Marketingorganisationen sorgen dafür, dass nachhaltige, zukunftsfähige Impulse für die touristische Entwicklung im ganzen Land gesetzt werden.

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