Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Regionale Kooperationen

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung regionaler Kooperationen in Schleswig-Holstein zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Standortbedingungen. Förderquote bis zu 75 %, digitale Antragstellung jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Förderquote: bis zu 75 %

Förderziel

Unterstützung regionaler Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Regionalbudgets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen Schleswig-Holsteins und zur Mobilisierung lokaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale. Ziel ist die nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Standortbedingungen durch integrierte, breit abgestützte Beteiligungsprozesse.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Honorare für externe Dienstleistungen
  • Kosten für Beteiligungsveranstaltungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Installation fossiler Heizkessel

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Projekts in einem GRW-Fördergebiet Schleswig-Holsteins
  • Vorlage eines integrierten regionalen Entwicklungskonzepts mit breiter Zustimmung
  • Vorhabensbeginn erst nach Bewilligung (vorzeitiger Maßnahmebeginn nur nach schriftlicher Genehmigung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Regionale Kooperationen
  2. Regionalentwicklungskonzept
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der GRW-Fördergebietszugehörigkeit
  5. Elster-Zertifikat für das Servicekonto

Bewertungskriterien

  • Qualität und Umsetzungsfähigkeit des regionalen Entwicklungskonzepts
  • Breite Partizipation relevanter Akteure
  • Nachhaltigkeit und Beitrag zu SDG 8
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Beschreibung

Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Regionale Kooperationen fördert in Schleswig-Holstein nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Initiierung, Verstetigung und Weiterentwicklung regionaler Kooperationen. Mit einer Förderquote von bis zu 75 % unterstützt das Programm öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Bildungs­einrichtungen bei der Ausarbeitung integrierter Regionalentwicklungskonzepte. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Standortbedingungen und die nachhaltige Schaffung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen. Das Förderangebot inkludiert Personalaufwendungen, Sachkosten, Honorare externer Dienstleister:innen sowie Kosten für Beteiligungsveranstaltungen und greift kontinuierlich – Anträge können jederzeit digital eingereicht werden. Ausgeschlossen sind Investitionen in fossile Heizkessel.

Anspruchsberechtigt sind regionale Zusammenschlüsse aus kommunaler Ebene, Wissenschaft und Forschung, kleinen und mittleren Unternehmen sowie zivilgesellschaftlichen und sozialen Partner:innen, die gemeinsam breit abgestützte Entwicklungsprojekte umsetzen. Voraussetzung ist der Sitz des Vorhabens in einem GRW-Fördergebiet Schleswig-Holsteins sowie die Vorlage eines von allen relevanten Akteur:innen getragenen, integrierten Regionalentwicklungskonzepts. Der Projektbeginn darf erst nach Bewilligung erfolgen, vorzeitige Maßnahmen beginnen ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung. Bewertet werden die Qualität und Umsetzungsfähigkeit des Konzeptes, die Breite der Partizipation, der Beitrag zu SDG 8 sowie das Potenzial zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fungiert als zentrale Förderstelle und begleitet Interessierte bei der digitalen Antragstellung über das Serviceportal des Landes.

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