Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten in Schleswig-Holstein mit Förderquoten bis 90 %. Digitale Antragstellung über das Serviceportal.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft durch Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in Industrie- und Gewerbegebieten sowie Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Förderfähige Ausgaben
- Erschließungskosten
- Ausbau von Erschließungsanlagen
- Revitalisierungskosten
- Baureifmachung
- Umweltschutzmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grunderwerbskosten (außer Modellvorhaben)
- Unterhaltungs- und Wartungskosten
- Hausanschlusskosten
- Eigenleistungen
- Überschreitung Zweckbindungsfrist
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Schleswig-Holstein C- oder D-Fördergebiet
- kein Beginn der Maßnahme vor Antragstellung
- Eigenbeteiligung mindestens 25 %
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular LPW
- Lageplan und Baubeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Eigenmittel
- Vorzertifizierte Servicekonto-Berechtigung
Bewertungskriterien
- Arbeitsplatzeffekte
- Regionalwirksamkeit
- Investitionsvolumen
- Nachhaltigkeitsbeitrag
Beschreibung
Das von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 bereitgestellte Förderangebot unterstützt öffentliche Träger, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen bei der Erschließung, dem Ausbau und der Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten in Schleswig-Holstein. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur. Je nach Standort in den C- oder D-Fördergebieten können Zuschüsse in Höhe von 60 % bis 90 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Förderfähig sind Erschließungskosten, Aus- und Neubauten von Verkehrs- und Versorgungsanlagen, Umweltschutzmaßnahmen, Baunebenkosten sowie Vermarktungskosten. Voraussetzung für eine Förderung ist u. a. eine Mindest-Eigenbeteiligung von 25 %, eine Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und die Verpflichtung zur 15-jährigen Bindung der Infrastrukturmaßnahmen. Bei Verlagerungen innerhalb des Landes ist das Einvernehmen der betroffenen Länder einzuholen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einem reduzierten Genehmigungsaufwand und können ergänzend lohnkostenbezogene Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein, wofür ein ELSTER-authentifiziertes Servicekonto erforderlich ist. Bündelungseffekte werden durch ergänzende Programme wie Innovationscluster, Kooperationsnetzwerke oder regionale Entwicklungskonzepte gefördert. Für Investitionsvorhaben von mehr als 50 Mio. € ist eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission notwendig. Beratende Vorab-Prüfungen gewährleisten Raumordnungskonformität und Umweltschutz. Innerhalb von 30 Tagen nach Bewilligung erfolgen Auszahlung oder Zinsverbilligung, rückständige Mittel werden verzinst zurückgeführt. Sämtliche Zuwendungsbescheide und Verwendungsnachweise werden dokumentiert und durch den Bundesrechnungshof überprüft. Dieses umfassende Gesamtpaket sichert die gezielte, passgenaue Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur und trägt so langfristig zur nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins bei.
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