Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Freiwillige finanzielle Hilfen für schwangere Frauen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende in akuter Notlage in Bayern. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gewährt freiwillige, nicht einklagbare Geldleistungen an schwangere Frauen, kinderreiche Familien (in der Regel ab drei minderjährigen Kindern) und alleinerziehende Elternteile, die sich unverschuldet in einer akuten Notlage befinden und bei denen gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Ziel ist es, die bestehende Notlage zu erleichtern und eine tragfähige Basis für die Zukunft zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Notwendige Anschaffungen
- Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Schuldminderung unter Voraussetzungen
- Beihilfen zur Wohnraumerhaltung und -beschaffung (z. B. Mietkaution)
- Einmalige Beihilfe für Mehrlingsfamilien (515 € pro Kind)
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unverschuldete akute Notlage (z. B. durch Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod)
- Nachrangigkeit zu gesetzlichen Leistungen (kein anderer Anspruch)
- Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Problemlösung
- Erwartung einer dauerhaften Bewältigung der Notlage
- Befürwortung durch örtlich zuständige Behörde oder freien Wohlfahrtsverband
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antragsbogen
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- Bescheinigung oder Befürwortung durch örtliche Behörde oder Wohlfahrtsverband
- ggf. ärztliche Bescheinigung bei Schwangerschaft oder Behinderung
- Konto- und Mietnachweise bei Wohnraumbedarf
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit der individuellen Notlage
- Nachrangigkeit gegenüber gesetzlichen Leistungen
- Aussicht auf nachhaltige Problemlösung
Beschreibung
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt in Bayern schwangere Frauen, kinderreiche Familien ab drei minderjährigen Kindern sowie alleinerziehende Elternteile, die sich unverschuldet in einer akuten Notlage befinden und deren gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Als öffentliche Stiftung im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gewährt sie freiwillige, nicht einklagbare Geldleistungen aus Mitteln des Freistaates Bayern, der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, kirchlichen Trägern sowie privaten Spenden. Ziel der Förderung ist die rasche Erleichterung der bestehenden Notlage und die Schaffung einer tragfähigen Basis für die Zukunft. Anträge können jederzeit gestellt werden; eine Befürwortung durch die örtlich zuständige Behörde oder einen freien Wohlfahrtsverband ist erforderlich.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist unter anderem ein Bruttofamilieneinkommen unterhalb der Einkommensgrenze gemäß § 53 Nr. 2 AO, ein mindestens sechsmonatiger Wohnsitz in Bayern sowie die Mitwirkung bei der Problemlösung. Gefördert werden notwendige Anschaffungen, Sicherstellung des Lebensunterhalts, Schuldminderung, Wohnraumerhaltung (z. B. Mietkaution), Beihilfen für freizeitpädagogische Anschaffungen in Kindereinrichtungen sowie speziell für Mehrlingsfamilien eine einmalige Beihilfe von 515 Euro pro Kind. Zusätzlich kann ein monatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer Haushaltshilfe für bis zu zwölf Monate gewährt werden. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Antragsbogen, Einkommens- und Vermögensnachweise, ein Befürwortungsschreiben der zuständigen Behörde, gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen sowie Konto- und Mietnachweise vorzulegen.
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