Landestheater
Förderung des Salzburger Landestheaters durch das Land Salzburg und die Landeshauptstadt Salzburg zur Betriebsführung und Finanzierung mit Bildungsauftrag.
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Förderkriterien
Förderziel
Betriebsführung und Finanzierung des Salzburger Landestheaters zur Pflege des Kulturguts in den Bereichen darstellende Kunst, Musik und Literatur sowie Förderung und Vermittlung zeitgenössischer und klassischer Theaterkunst.
Förderfähige Ausgaben
- Abgangsdeckungsbeitrag
- Investitionszuschüsse
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung des Haushaltsplans und Stellenplans durch den Theaterausschuss
- Beschluss des Landesvoranschlages durch den Salzburger Landtag
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch den Theaterausschuss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vom Theaterausschuss genehmigter Haushaltsplan
- Belege über Investitionszuschüsse bzw. Endabrechnung bei außerordentlichen Investitionen
Beschreibung
Das Land Salzburg und die Landeshauptstadt Salzburg haben eine dauerhafte Arbeitsgemeinschaft zur Betriebsführung und Finanzierung des Salzburger Landestheaters etabliert, um dessen Bildungsauftrag im Bereich darstellende Kunst, Musik und Literatur nachhaltig zu erfüllen. Als öffentliche Einrichtung wird das Theater durch einen regelmäßigen Zuschuss unterstützt, der in Form von Abgangsdeckungsbeiträgen und Investitionszuschüssen ausgezahlt wird. Neben der Pflege klassischer Theatertraditionen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Förderung zeitgenössischer Inszenierungen. Durch gezielte Fördermittel können sowohl der Spielbetrieb aufrechterhalten als auch technische und bauliche Modernisierungen realisiert werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten, während außerordentliche Investitionszuschüsse nach Genehmigung durch den Theaterausschuss bewilligt werden.
Adressat:innen dieser Fördermaßnahme sind das Salzburger Landestheater als Institution sowie darstellende Künstler:innen, Regisseur:innen, künstlerisch Tätige in Nebenberufen sowie Bühnen-, Werkstätten- und Verwaltungspersonal. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Genehmigung des Haushalts- und Stellenplans durch den Theaterausschuss sowie der Beschluss des Landesvoranschlags durch den Salzburger Landtag. Ferner bedarf es der Bestätigung des Rechnungsabschlusses durch den Theaterausschuss. Einzureichen sind der vom Theaterausschuss gebilligte Haushaltsplan und – bei Investitionszuschüssen – entsprechende Belege oder die abschließende Endabrechnung. Die Antragsfrist besteht unbefristet seit dem 1. Oktober 2013, was eine flexible und kontinuierliche Projektplanung im Themenfeld Kultur & Medien ermöglicht.